Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die
Erschließung erfolgt über die Niederhoferstraße und ist gesichert. Da sich das
Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung Altort befindet, sind Befreiungen in
Bezug auf die Dachgestaltung, die Fassade und das Gebäudeumfeld erforderlich.
Die Befreiungen wurden mit dem vom Markt Rimpar beauftragten Städteplaner
abgeklärt.
Ratsmitglied Frötschner kritisiert in dem
Zusammenhang, dass aus dem ursprünglich geplanten Ärztehaus jetzt ein
Geschäftshaus wird.
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen von den
Festsetzungen der Gestaltungssatzung Altort wurden erteilt.