Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Niederhoferstraße und ist gesichert. Da sich das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung Altort befindet, sind Befreiungen in Bezug auf die Dachgestaltung, die Fassade und das Gebäudeumfeld erforderlich. Die Befreiungen wurden mit dem vom Markt Rimpar beauftragten Städteplaner abgeklärt.

 

Ratsmitglied Frötschner kritisiert in dem Zusammenhang, dass aus dem ursprünglich geplanten Ärztehaus jetzt ein Geschäftshaus wird.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Altort wurden erteilt.