Die Entwürfe der überarbeiteten Kita-Satzung sowie der Kita-Gebühren-Satzung wurden am 09. Juni 2022 in der Marktgemeinderatsitzung vorberaten. Beide Satzungsentwürfe wurde anschließend zur Anhörung den Elternbeiräten, der Kommunalaufsicht sowie der Kindergartenfachaufsicht vorgelegt. Eine schriftliche Stellungnahme der Kindergartenfachaufsicht liegt vor. Eine Rückmeldung der Kommunalaufsicht steht aus. Von den Elternbeiräten der Kindertagesstätten liegen drei schriftliche Stellungnahmen vor. Weiterhin fand ein Treffen mit den Elternbeiratsvorsitzenden der kommunalen Kindertageseinrichtungen statt. Der Entwurf der beiden Satzungen wurde anschließend nochmal überarbeitet.

 

Den größten Kritikpunkt der Elternbeiratsvorsitzenden (EBV) stellte die geplante Gebührenerhöhung dar. Sie bemängelten zum einen die Kurzfristigkeit der Gebührenerhöhung zum 01.09.2022, da die Eltern in der breiten Masse von dieser Gebührenerhöhung erst zu Beginn der Sommerferien erfahren werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Gebührensatzung erst zum 01. Januar 2023 in-Kraft treten zu lassen, damit die Eltern die höheren Gebühren rechtzeitig in ihr Familienbudget einplanen können. Zudem wird vorgeschlagen den Eltern ein einmaliges Sonderumbuchungsrecht zum 15.11.2022 einzuräumen, um die bereits eingeplanten Buchungszeiten für das Kita-Jahr 2022/23 nochmal anzupassen.

 

Die EBVs bemängelten zudem den Wegfall des Geschwisterrabatts ab dem zweiten Kind, da dieser Wegfall in Kombination mit der Gebührenerhöhung zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Familien führe. Es wird daher vorgeschlagen, dass Eltern für die Übergangszeit vom 01.01.2023 – 31.08.2023 einen Härtefallantrag beim Bürgermeister stellen können, um den Zweitkindrabatt bei nachgewiesener Bedürftigkeit befristet weiter zu erhalten.

 

Die geplante unterschiedliche Mittagsverpflegung in den Horten soll testweise für ein Jahr laufen. In dieser Zeit soll das generelle Konzept der Mittagsversorgung in den kommunalen Kitas überprüft und angepasst werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Mittagsverpflegung außerhalb der Satzung zu regeln, damit bei Änderungen am Verpflegungskonzept nicht jedes Mal auch die Satzung geändert werden muss. Das Verpflegungskonzept kann in die jeweilige Kita-Konzeption integriert werden.

 

In der Marktgemeinderatssitzung erläutert Bürgermeister Weidner noch einmal die wesentlichen Änderungen, die in die neuen KiTa-Satzungen implementiert wurden. Der wichtigste Punkt, die Gebührenanpassung wird wie folgt begründet:

 

Die Kindertagesstätten hatten in den letzten gut zwei Jahren immer wieder mit Personalmangel zu kämpfen. Um die Situation sukzessive zu verändern, hat die Gemeinde die Kindergärten besser ausgestattet und eine Leitungsbonuskraft als zentrale Stelle eingeführt, die die Leitungen in den Kindertagesstätten entlastet. Die Ergebnisse aus dem Workshop vom 31. März 2022 wurden aufgearbeitet und in Form von 2 neuen Satzungen erstmals dem Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 02.06.2022 vorgelegt.

 

Dabei hat die Verwaltung versucht, aktuelle Notsituationen wie Corona und unbesetzte Leitungsstellen gesondert zu bewerten, um herauszufinden, was die Situation in den Einrichtungen tatsächlich nachhaltig verbessert. Dazu wurde festgehalten, das pädagogische Personal von allen fachfremden Arbeiten wie z. B. die Verwaltung von Spielgeld, Getränkegeld, Geld für Lebensmittel und Portfoliomappen zu entlasten, um die Zeit beim Kind zu erhöhen. Weiter wurde festgehalten, mehr präventive Gesundheitsvorsorge anzubieten und die Kommunikation zu den Eltern zu verbessern.

 

Im Anschluss an den Workshop wurden noch weitere Kennzahlen für den Marktgemeinderat als Grundlage für die weiteren Beratungen ermittelt:

  • Übersicht, wie oft welcher Buchungsstundenslot gebucht wurde (für alle Einrichtungen, pro Einrichtung)
  • Aufstellung der Kosten für eine Regelstunde Krippe, Kindergarten und Hort
  • Aufstellung der staatlichen Zuschüsse/Förderungen für die einzelnen Einrichtungen

 

Als Zielwert wurde im Gemeinderat einheitlich eine angemessene Beteiligung der Elternschaft an den Kostensteigerungen angestrebt. Diese sollte bei 25 % der Kosten liegen.

 

Auf dieser Grundlage haben die einzelnen Fraktionen dann Vorschläge für Gebühren vorgelegt. Diese Vorstellungen stimmten mit den Vorstellungen der Verwaltung in weiten Teilen überein und wurden so zur Grundlage der vorgelegten Gebührensatzung. Die Satzungen wurden dann erstmals im Gemeinderat vorberaten, dann den Elternbeiräten vorgelegt mit der Bitte um Rückmeldung. Diese Rückmeldung fand am 06.07.2022 statt mit folgendem Ergebnis:

 

  • im 1. Jahr auf Antrag die Zweitkindregelung gewähren bei Nachweis der Bedürftigkeit. Die Gebührenerhöhung sollte erst ab 1.1.2023 in Kraft treten.

 

  • Einmalig ein Sonderbuchungsrecht einräumen zum 15.11.2022.

 

  • Waldkindergarten muss sicher funktionieren; mehr Werbung machen, da hier noch einiges an freien Plätzen vorhanden ist (evtl. Sponsorensuche).

 

  • Hospitieren (wenn Not ist) möglich machen.

 

Im Anschluss geht der Vorsitzende auf die versprochenen wesentlichen Änderungen der neuen KiTa-Satzungen ein:

 

1)      Digitale Anmeldung über die Kita-Platz Bedarfsanmeldung zu festgelegten Zeiträumen und immer nur ein Jahr im Voraus (§6 Kitasatzung)


Ab September 2022 stellen wir den Eltern über die Homepage des Marktes Rimpar die digitale Kitaplatz-Bedarfsanmeldung zur Verfügung. Diese müssen sich dann nicht mehr in jeder Kita einzeln anmelden, sondern können sich mit einmaliger Eingabe Ihrer Daten für mehrere Einrichtungen anmelden.

 

Die digitale Kitaplatz Bedarfsanmeldung ist datenschutzkonform und die Eltern können sich gewiss sein, dass Ihre Anmeldung bei uns ankommt. Eingangsbestätigungen werden automatisch zugestellt. Für uns als Gemeinde stellt die digitale Kitaplatz-Bedarfsanmeldung zudem die dringend benötigte Vereinfachung und Modernisierung der Verwaltung dar. Alle benötigten Daten werden vollständig übermittelt und können digital in unser Kita-Verwaltungsprogramm übernommen werden. Die manuelle Dateneingabe mit der dazugehörigen Zettelwirtschaft entfällt, ist aber natürlich weiterhin möglich.


In Zukunft sollen die Eltern die Möglichkeit haben sich in einem definierten Anmeldezeitraum für einen Kitaplatz im nächsten Betreuungsjahr anzumelden. Wir möchten das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ abschaffen, da dieses Prinzip unnötigen Druck auf junge Eltern ausübt und Familien, die neu nach Rimpar ziehen, benachteiligt.

 

Um die Vergabekriterien rechtssicher anwenden zu können, benötigen wir zudem einen Stichtag, an welchem die Kriterien geprüft werden. Geplant wird ein Anmeldezeitraum von September bis März. An den Anmeldezeitraum soll jährlich im Gemeindeblatt „Rimpar Aktuell“ erinnert werden. Anmeldungen werden auch außerhalb des Anmeldezeitraums möglich sein, allerdings können diese Anmeldung dann ggfs. nicht bevorzugt berücksichtigt werden, wenn bereits alle Plätze belegt sind.


Mit der Beschränkung der Anmeldung auf ein Jahr im Voraus wird sichergestellt, dass sich die Eltern nur für die tatsächlich zur Verfügung stehenden Angebote anmelden können und Ihre Daten aktuell sind. Auch hier wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, da fehlende oder falsche Informationen seltener vorkommen. Anträge können so schneller bearbeitet werden.

 

 

2)      Neue Vergabekriterien(§8 und §9 Kitasatzung)


Als Träger der kommunalen Kindertagesstätten arbeiten wir stetig daran, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kitaplätzen zur Verfügung zu stellen. Der im Bau befindliche Kindergarten in der Bachgasse soll die aktuell angespannte Lage bei den Kitaplätzen deutlich entspannen.

Sollte es zukünftig dennoch zu Engpässen kommen, soll der Eingang der Anmeldung nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sein.

Insbesondere die bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern in die gleiche Einrichtung erscheint uns als wichtiges Aufnahmekriterium, damit Eltern Ihre Familienorganisation vereinfachen können.

 

 

3)      Festlegung der Buchungszeiten bis 01.06. für das Folgejahr sowie Begrenzung der Umbuchungsmöglichkeiten (§11 Kitasatzung)


Die Qualität der Kindertageseinrichtung hängt im erheblichen Maße vom Kita-Personal ab. Damit wir Ihren Kindern eine qualitative Kinderbetreuung anbieten können, müssen wir unser Kita-Personal verlässlich einplanen. Je eher wir wissen, welche Betreuungsbedarfe vorhanden sind, desto eher können wir entsprechendes Personal einplanen bzw. einstellen.

 

Der Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung ist bereits jetzt ausgeprägt und ein spontanes Nachkorrigieren während des Kita-Jahres kaum möglich. Die Erfahrung zeigt, dass Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen bei der jetzigen Arbeitsmarktsituation nicht bereit stehen, um in Teilzeit befristet kurzfristig einzuspringen.

 

Um die Betreuungsqualität also ganzjährig in einem sinnvollen Umfang geplanter maßen hochhalten zu können, müssten wir die jederzeitigen Umbuchungsmöglichkeiten daher auf ein Minimum reduzieren. Diese werden künftig nur Familien zur Verfügung stehen, bei denen Veränderungen im Arbeits- oder Familienverhältnis unabdingbar sind.

 

 

4)      Änderung Kitagebühren (§ 5 Kita-Gebührensatzung)


Wie bereits in Punkt 3 angesprochen, hängt eine qualitative Kinderbetreuung in erheblichem Maße vom Kita-Personal ab. Derzeit sichern rund 80 Beschäftigte in unseren kommunalen Kitas die Betreuung und Bildung der Kinder. Wir setzen ausschließlich qualifizierte Fachkräfte zur Betreuung der Kinder ein, die wir für Ihre großartige Arbeit ebenfalls bezahlen müssen und möchten. Die vergangenen zweieinhalb Jahre haben verdeutlicht, dass ein stabiler Kitabetrieb nur mit einem Personalpuffer zu stemmen ist, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Um krankheitsbedingte Ausfälle von Beschäftigten besser abfangen zu können und so die Qualität in den Kitas stabil zu halten, möchten wir diesen Personalpuffer aufbauen.

 

Zusätzliches Personal wird jedoch nicht von der Regierung gefördert und muss in vollem Umfang durch Träger und Eltern finanziert werden.

 

Nicht nur die Personalkosten steigen stetig, sondern auch die Kosten für den Ausbau neuer und die Instandhaltung bestehender Kinderbetreuungsangebote. Die Marktgemeinde stellt seit September 2021 in Form der Mittagsbetreuung weitere Kapazitäten für die Schulkindbetreuung bereit.

In der Bachgasse wird derzeit für geplante 3,1 Mio. Euro zudem ein neuer Kindergarten gebaut, um allen nicht-schulpflichtigen Kindern der Marktgemeinde auch künftig einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in der Gemeinde anbieten zu können. Unsere bestehenden Gebäude weisen zum Teil erheblichen Sanierungsbedarf auf.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation des Marktes Rimpar, müssen wir neben unseren Steuerzahlern auch die Eltern in einem angemessenen Umfang an den Kostensteigerungen des Kitabetriebs beteiligen.

 

Da den Familien von Krippen- und Kindergartenkindern bereits viele finanzielle Entlastungen zur Verfügung stehen (Krippengeld, Familiengeld sowie Kindergartenzuschuss) halten wir eine moderate Erhöhung der Grundgebühr für angemessen.

 

Damit Sie die Kostensteigerungen in Ihr Familienbudget einplanen können, wird die neue Gebührensatzung erst zum 01. Januar 2023 in Kraft treten. Zudem bieten wir den Eltern ein einmaliges Sonderumbuchungsrecht an. Sollten Eltern aufgrund der Gebührenerhöhung den Betreuungsumfang ab Januar 2023 reduzieren wollen, können Sie dies bis 15. November 2022 in der Verwaltung beantragen.

 

 

5)      Änderung Geschwisterrabatt (§4 Kita-Gebührensatzung)


Um die Finanzierung der Kitas weiter zu stabilisieren, soll der Geschwisterrabatt künftig erst ab dem dritten Kind einer Familie zum Tragen kommen. Der Rabatt wird dann nicht mehr automatisch für das jüngste Kind gewährt, sondern hängt von der Gesamtsumme der Gebühren der Familie ab und wird auf Antrag gewährt. Im Zusammenspiel mit den staatlichen Zuschüssen (Krippengeld, Familiengeld sowie Kindergartenzuschuss) sollen so alle Kinder angemessen an den Kosten des Kitabetriebes beteiligt werden. Familien, die sich durch die Veränderung des Geschwisterrabatts die Kitagebühren nicht mehr leisten können, können einen Härtefallantrag beim Marktgemeinderat oder beim Bürgermeister beantragen. Ein Geschwisterrabatt könnte dann befristet bis 31.08.2023 weitergewährt werden in Höhe von 30 v. H. des günstigsten Beitrages

 

 

6)      Horte: separate Buchung von Ferienzeiten und Mittagessen (§6 Kita-Gebührensatzung sowie §14 und § 11 Abs. 2 Kitasatzung)


Die Hortplätze stellen für die Eltern vermutlich die höchste finanzielle Belastung dar. Da es derzeit keinen Rechtsanspruch auf Plätze im Hort oder der Mittagsbetreuung gibt, stellt der Staat keine direkten Zuschüsse, wie bspw. Krippengeld oder Kindergartenzuschuss, zur Verfügung. Damit der Hort weiterhin eine bezahlbare Option für alle Familien bleibt, werden aus den bisherigen „All-inclusive“-Gebühren die Kosten für Ferienbetreuung sowie Mittagessen rausgerechnet.

 

Eltern haben somit künftig individuellere Buchungsoptionen bei den Themen Ferienbetreuung und Mittagessen und müssen nicht für Leistungen zahlen, die sie nicht beanspruchen. Aufgrund der pädagogischen Konzeption des Hortes „Tintenklecks“ ist das Mittagessen für diesen Hort weiterhin verpflichtend zuzubuchen. Beim Hort „Rimparer Strolche“ können Eltern künftig zwischen den Optionen „Zubuchen eines warmen Mittagessens“ oder „Mitgeben einer Brotzeit“ wählen. Die unterschiedliche Handhabung der Mittagsverpflegung in den beiden Horten soll zunächst ein Jahr getestet werden und wird dann ggfs. zum Schuljahr 2023/24 erneut angepasst.

 

Alle Fraktionen erkennen die Notwendigkeit einer Novellierung beider Satzungen an. Auch im Marktgemeinderat gibt es Mitglieder, die Kinder in einer KiTa haben und folglich die Probleme während der Pandemie hautnah spürten. Es wird darauf verwiesen, dass seit Jahren keine Gebühren angepasst wurden, sämtliche Tariferhöhungen und Kostensteigerungen wurden über den Haushalt der Gemeinde aufgefangen. Keine Fraktion hat es sich leicht gemacht, jedoch ist die Gemeinde dazu verpflichtet, Gebühren regelmäßig zu überprüfen und Kostensteigerungen zumindest teilweise weiterzugeben. Es gab auch Zeiten, als Eltern ohne staatliche 100 Euro Zuschüsse und ohne Eltern-, Familien- und Kindergeld ihre Beiträge zahlen mussten.

 

Der befristete Zweitkinderrabatt auf Antrag wurde nach einer kurzen Beratung festgelegt und beträgt immer 30 v. H., sofern der Antrag bewilligt wird. Auf die Frage nach den Kriterien der „Bedürftigkeit“, um den Nachlass zu bekommen, erklärt Bürgermeister Weidner, dass ihm einerseits gewisse Daten in der Verwaltung zur Verfügung stehen, er aber auch auf die Glaubhaftigkeit der Eltern vertrauen wird.

 

Zusammenfassend erläutert Bürgermeister Weidner nochmals die zeitliche Abfolge von der Entscheidung, die Satzungen zu novellieren bis zum heutigen finalen Beschluss des Marktgemeinderates, diese in Kraft treten zu lassen. Dabei wurden immer wieder die Leitungen, die Elternbeiräte und die Kindergartenaufsicht beim Landratsamt eingebunden.


Beschluss: