Sitzung: 28.07.2022 MGR/023/2022
Die Entwürfe der überarbeiteten Kita-Satzung sowie der
Kita-Gebühren-Satzung wurden am 09. Juni 2022 in der Marktgemeinderatsitzung
vorberaten. Beide Satzungsentwürfe wurde anschließend zur Anhörung den
Elternbeiräten, der Kommunalaufsicht sowie der Kindergartenfachaufsicht
vorgelegt. Eine schriftliche Stellungnahme der Kindergartenfachaufsicht liegt
vor. Eine Rückmeldung der Kommunalaufsicht steht aus. Von den Elternbeiräten
der Kindertagesstätten liegen drei schriftliche Stellungnahmen vor. Weiterhin
fand ein Treffen mit den Elternbeiratsvorsitzenden der kommunalen
Kindertageseinrichtungen statt. Der Entwurf der beiden Satzungen wurde
anschließend nochmal überarbeitet.
Den größten Kritikpunkt der Elternbeiratsvorsitzenden
(EBV) stellte die geplante Gebührenerhöhung dar. Sie bemängelten zum einen die
Kurzfristigkeit der Gebührenerhöhung zum 01.09.2022, da die Eltern in der
breiten Masse von dieser Gebührenerhöhung erst zu Beginn der Sommerferien
erfahren werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Gebührensatzung erst zum 01.
Januar 2023 in-Kraft treten zu lassen, damit die Eltern die höheren Gebühren
rechtzeitig in ihr Familienbudget einplanen können. Zudem wird vorgeschlagen
den Eltern ein einmaliges Sonderumbuchungsrecht zum 15.11.2022 einzuräumen, um
die bereits eingeplanten Buchungszeiten für das Kita-Jahr 2022/23 nochmal
anzupassen.
Die EBVs bemängelten zudem den Wegfall des
Geschwisterrabatts ab dem zweiten Kind, da dieser Wegfall in Kombination mit
der Gebührenerhöhung zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Familien führe. Es
wird daher vorgeschlagen, dass Eltern für die Übergangszeit vom 01.01.2023 –
31.08.2023 einen Härtefallantrag beim Bürgermeister stellen können, um den
Zweitkindrabatt bei nachgewiesener Bedürftigkeit befristet weiter zu erhalten.
Die geplante unterschiedliche Mittagsverpflegung in
den Horten soll testweise für ein Jahr laufen. In dieser Zeit soll das
generelle Konzept der Mittagsversorgung in den kommunalen Kitas überprüft und
angepasst werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Mittagsverpflegung außerhalb
der Satzung zu regeln, damit bei Änderungen am Verpflegungskonzept nicht jedes
Mal auch die Satzung geändert werden muss. Das Verpflegungskonzept kann in die
jeweilige Kita-Konzeption integriert werden.
In der Marktgemeinderatssitzung erläutert
Bürgermeister Weidner noch einmal die wesentlichen Änderungen, die in die neuen
KiTa-Satzungen implementiert wurden. Der wichtigste Punkt, die
Gebührenanpassung wird wie folgt begründet:
Die Kindertagesstätten hatten in den letzten gut zwei
Jahren immer wieder mit Personalmangel zu kämpfen. Um die Situation sukzessive
zu verändern, hat die Gemeinde die Kindergärten besser ausgestattet und eine
Leitungsbonuskraft als zentrale Stelle eingeführt, die die Leitungen in den
Kindertagesstätten entlastet. Die Ergebnisse aus dem Workshop vom 31. März 2022
wurden aufgearbeitet und in Form von 2 neuen Satzungen erstmals dem
Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 02.06.2022 vorgelegt.
Dabei hat die Verwaltung versucht, aktuelle
Notsituationen wie Corona und unbesetzte Leitungsstellen gesondert zu bewerten,
um herauszufinden, was die Situation in den Einrichtungen tatsächlich
nachhaltig verbessert. Dazu wurde festgehalten, das pädagogische Personal von
allen fachfremden Arbeiten wie z. B. die Verwaltung von Spielgeld,
Getränkegeld, Geld für Lebensmittel und Portfoliomappen zu entlasten, um die
Zeit beim Kind zu erhöhen. Weiter wurde festgehalten, mehr präventive
Gesundheitsvorsorge anzubieten und die Kommunikation zu den Eltern zu
verbessern.
Im Anschluss an den Workshop wurden noch weitere Kennzahlen
für den Marktgemeinderat als Grundlage für die weiteren Beratungen ermittelt:
- Übersicht, wie oft welcher Buchungsstundenslot
gebucht wurde (für alle Einrichtungen, pro Einrichtung)
- Aufstellung der Kosten für eine Regelstunde
Krippe, Kindergarten und Hort
- Aufstellung der staatlichen Zuschüsse/Förderungen
für die einzelnen Einrichtungen
Als
Zielwert wurde im Gemeinderat einheitlich eine angemessene Beteiligung der
Elternschaft an den Kostensteigerungen angestrebt. Diese sollte bei 25 % der
Kosten liegen.
Auf dieser Grundlage haben die einzelnen Fraktionen
dann Vorschläge für Gebühren vorgelegt. Diese Vorstellungen stimmten mit den
Vorstellungen der Verwaltung in weiten Teilen überein und wurden so zur
Grundlage der vorgelegten Gebührensatzung. Die Satzungen wurden dann erstmals
im Gemeinderat vorberaten, dann den Elternbeiräten vorgelegt mit der Bitte um Rückmeldung.
Diese Rückmeldung fand am 06.07.2022 statt mit folgendem Ergebnis:
- im 1.
Jahr auf Antrag die Zweitkindregelung gewähren bei Nachweis der
Bedürftigkeit. Die Gebührenerhöhung sollte erst ab 1.1.2023 in Kraft
treten.
- Einmalig
ein Sonderbuchungsrecht einräumen zum 15.11.2022.
- Waldkindergarten
muss sicher funktionieren; mehr Werbung machen, da hier noch einiges an
freien Plätzen vorhanden ist (evtl. Sponsorensuche).
- Hospitieren
(wenn Not ist) möglich machen.
Im Anschluss geht der Vorsitzende auf die
versprochenen wesentlichen Änderungen der neuen KiTa-Satzungen ein:
1) Digitale Anmeldung über die Kita-Platz
Bedarfsanmeldung zu festgelegten Zeiträumen und immer nur ein Jahr im Voraus
(§6 Kitasatzung)
Ab September 2022 stellen wir den Eltern über die Homepage des Marktes Rimpar
die digitale Kitaplatz-Bedarfsanmeldung zur Verfügung. Diese müssen sich dann
nicht mehr in jeder Kita einzeln anmelden, sondern können sich mit einmaliger
Eingabe Ihrer Daten für mehrere Einrichtungen anmelden.
Die digitale Kitaplatz Bedarfsanmeldung ist
datenschutzkonform und die Eltern können sich gewiss sein, dass Ihre Anmeldung
bei uns ankommt. Eingangsbestätigungen werden automatisch zugestellt. Für uns
als Gemeinde stellt die digitale Kitaplatz-Bedarfsanmeldung zudem die dringend
benötigte Vereinfachung und Modernisierung der Verwaltung dar. Alle benötigten
Daten werden vollständig übermittelt und können digital in unser
Kita-Verwaltungsprogramm übernommen werden. Die manuelle Dateneingabe mit der
dazugehörigen Zettelwirtschaft entfällt, ist aber natürlich weiterhin möglich.
In Zukunft sollen die Eltern die Möglichkeit haben sich in einem definierten
Anmeldezeitraum für einen Kitaplatz im nächsten Betreuungsjahr anzumelden. Wir
möchten das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ abschaffen, da dieses
Prinzip unnötigen Druck auf junge Eltern ausübt und Familien, die neu nach
Rimpar ziehen, benachteiligt.
Um die Vergabekriterien rechtssicher anwenden zu
können, benötigen wir zudem einen Stichtag, an welchem die Kriterien geprüft
werden. Geplant wird ein Anmeldezeitraum von September bis März. An den
Anmeldezeitraum soll jährlich im Gemeindeblatt „Rimpar Aktuell“ erinnert
werden. Anmeldungen werden auch außerhalb des Anmeldezeitraums möglich sein,
allerdings können diese Anmeldung dann ggfs. nicht bevorzugt berücksichtigt
werden, wenn bereits alle Plätze belegt sind.
Mit der Beschränkung der Anmeldung auf ein Jahr im Voraus wird sichergestellt,
dass sich die Eltern nur für die tatsächlich zur Verfügung stehenden Angebote
anmelden können und Ihre Daten aktuell sind. Auch hier wird der
Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, da fehlende oder falsche Informationen
seltener vorkommen. Anträge können so schneller bearbeitet werden.
2) Neue Vergabekriterien(§8 und §9 Kitasatzung)
Als Träger der kommunalen Kindertagesstätten arbeiten wir stetig daran, ein
bedarfsgerechtes Angebot an Kitaplätzen zur Verfügung zu stellen. Der im Bau
befindliche Kindergarten in der Bachgasse soll die aktuell angespannte Lage bei
den Kitaplätzen deutlich entspannen.
Sollte es zukünftig dennoch zu Engpässen kommen, soll
der Eingang der Anmeldung nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium für die
Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sein.
Insbesondere die bevorzugte Aufnahme von
Geschwisterkindern in die gleiche Einrichtung erscheint uns als wichtiges
Aufnahmekriterium, damit Eltern Ihre Familienorganisation vereinfachen können.
3) Festlegung der Buchungszeiten bis 01.06. für das
Folgejahr sowie Begrenzung der Umbuchungsmöglichkeiten (§11 Kitasatzung)
Die Qualität der Kindertageseinrichtung hängt im erheblichen Maße vom
Kita-Personal ab. Damit wir Ihren Kindern eine qualitative Kinderbetreuung
anbieten können, müssen wir unser Kita-Personal verlässlich einplanen. Je eher
wir wissen, welche Betreuungsbedarfe vorhanden sind, desto eher können wir
entsprechendes Personal einplanen bzw. einstellen.
Der Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung ist
bereits jetzt ausgeprägt und ein spontanes Nachkorrigieren während des
Kita-Jahres kaum möglich. Die Erfahrung zeigt, dass Erzieher*innen und
Kinderpfleger*innen bei der jetzigen Arbeitsmarktsituation nicht bereit stehen,
um in Teilzeit befristet kurzfristig einzuspringen.
Um die Betreuungsqualität also ganzjährig in einem
sinnvollen Umfang geplanter maßen hochhalten zu können, müssten wir die
jederzeitigen Umbuchungsmöglichkeiten daher auf ein Minimum reduzieren. Diese
werden künftig nur Familien zur Verfügung stehen, bei denen Veränderungen im
Arbeits- oder Familienverhältnis unabdingbar sind.
4) Änderung Kitagebühren (§ 5 Kita-Gebührensatzung)
Wie bereits in Punkt 3 angesprochen, hängt eine qualitative Kinderbetreuung in
erheblichem Maße vom Kita-Personal ab. Derzeit sichern rund 80 Beschäftigte in
unseren kommunalen Kitas die Betreuung und Bildung der Kinder. Wir setzen
ausschließlich qualifizierte Fachkräfte zur Betreuung der Kinder ein, die wir
für Ihre großartige Arbeit ebenfalls bezahlen müssen und möchten. Die
vergangenen zweieinhalb Jahre haben verdeutlicht, dass ein stabiler Kitabetrieb
nur mit einem Personalpuffer zu stemmen ist, der über die gesetzlichen
Anforderungen hinausgeht. Um krankheitsbedingte Ausfälle von Beschäftigten
besser abfangen zu können und so die Qualität in den Kitas stabil zu halten, möchten wir diesen Personalpuffer aufbauen.
Zusätzliches
Personal wird jedoch nicht von der Regierung gefördert und muss in vollem
Umfang durch Träger und Eltern finanziert werden.
Nicht nur die Personalkosten steigen stetig, sondern
auch die Kosten für den Ausbau neuer und die Instandhaltung bestehender
Kinderbetreuungsangebote. Die Marktgemeinde stellt seit September 2021 in Form
der Mittagsbetreuung weitere Kapazitäten für die Schulkindbetreuung bereit.
In der Bachgasse wird derzeit für geplante 3,1 Mio.
Euro zudem ein neuer Kindergarten gebaut, um allen nicht-schulpflichtigen
Kindern der Marktgemeinde auch künftig einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz
in der Gemeinde anbieten zu können. Unsere bestehenden Gebäude weisen zum Teil
erheblichen Sanierungsbedarf auf.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation des
Marktes Rimpar, müssen wir neben unseren Steuerzahlern auch die Eltern in einem
angemessenen Umfang an den Kostensteigerungen des Kitabetriebs beteiligen.
Da den Familien von Krippen- und Kindergartenkindern
bereits viele finanzielle Entlastungen zur Verfügung stehen (Krippengeld,
Familiengeld sowie Kindergartenzuschuss) halten wir eine moderate Erhöhung der
Grundgebühr für angemessen.
Damit Sie die Kostensteigerungen in Ihr Familienbudget
einplanen können, wird die neue Gebührensatzung erst zum 01. Januar 2023 in
Kraft treten. Zudem bieten wir den Eltern ein einmaliges Sonderumbuchungsrecht
an. Sollten Eltern aufgrund der Gebührenerhöhung den Betreuungsumfang ab Januar
2023 reduzieren wollen, können Sie dies bis 15. November 2022 in der Verwaltung
beantragen.
5) Änderung Geschwisterrabatt (§4 Kita-Gebührensatzung)
Um die Finanzierung der Kitas weiter zu stabilisieren, soll der
Geschwisterrabatt künftig erst ab dem dritten Kind einer Familie zum Tragen
kommen. Der Rabatt wird dann nicht mehr automatisch für das jüngste Kind
gewährt, sondern hängt von der Gesamtsumme der Gebühren der Familie ab und wird
auf Antrag gewährt. Im Zusammenspiel mit den staatlichen Zuschüssen (Krippengeld,
Familiengeld sowie Kindergartenzuschuss) sollen so alle Kinder angemessen an
den Kosten des Kitabetriebes beteiligt werden. Familien, die sich durch die
Veränderung des Geschwisterrabatts die Kitagebühren nicht mehr leisten können,
können einen Härtefallantrag beim Marktgemeinderat oder beim Bürgermeister
beantragen. Ein Geschwisterrabatt könnte dann befristet bis 31.08.2023
weitergewährt werden in Höhe von 30 v. H. des günstigsten Beitrages
6) Horte: separate Buchung von Ferienzeiten und
Mittagessen (§6 Kita-Gebührensatzung sowie §14 und § 11 Abs. 2 Kitasatzung)
Die Hortplätze stellen für die Eltern vermutlich die höchste finanzielle
Belastung dar. Da es derzeit keinen Rechtsanspruch auf Plätze im Hort oder der
Mittagsbetreuung gibt, stellt der Staat keine direkten Zuschüsse, wie bspw.
Krippengeld oder Kindergartenzuschuss, zur Verfügung. Damit der Hort weiterhin
eine bezahlbare Option für alle Familien bleibt, werden aus den bisherigen
„All-inclusive“-Gebühren die Kosten für Ferienbetreuung sowie Mittagessen
rausgerechnet.
Eltern haben somit künftig individuellere
Buchungsoptionen bei den Themen Ferienbetreuung und Mittagessen und müssen
nicht für Leistungen zahlen, die sie nicht beanspruchen. Aufgrund der
pädagogischen Konzeption des Hortes „Tintenklecks“ ist das Mittagessen für
diesen Hort weiterhin verpflichtend zuzubuchen. Beim Hort „Rimparer Strolche“
können Eltern künftig zwischen den Optionen „Zubuchen eines warmen
Mittagessens“ oder „Mitgeben einer Brotzeit“ wählen. Die unterschiedliche
Handhabung der Mittagsverpflegung in den beiden Horten soll zunächst ein Jahr
getestet werden und wird dann ggfs. zum Schuljahr 2023/24 erneut angepasst.
Alle Fraktionen erkennen die Notwendigkeit einer
Novellierung beider Satzungen an. Auch im Marktgemeinderat gibt es Mitglieder,
die Kinder in einer KiTa haben und folglich die Probleme während der Pandemie
hautnah spürten. Es wird darauf verwiesen, dass seit Jahren keine Gebühren
angepasst wurden, sämtliche Tariferhöhungen und Kostensteigerungen wurden über
den Haushalt der Gemeinde aufgefangen. Keine Fraktion hat es sich leicht
gemacht, jedoch ist die Gemeinde dazu verpflichtet, Gebühren regelmäßig zu
überprüfen und Kostensteigerungen zumindest teilweise weiterzugeben. Es gab
auch Zeiten, als Eltern ohne staatliche 100 Euro Zuschüsse und ohne Eltern-,
Familien- und Kindergeld ihre Beiträge zahlen mussten.
Der befristete Zweitkinderrabatt auf Antrag wurde nach
einer kurzen Beratung festgelegt und beträgt immer 30 v. H., sofern der Antrag
bewilligt wird. Auf die Frage nach den Kriterien der „Bedürftigkeit“, um den
Nachlass zu bekommen, erklärt Bürgermeister Weidner, dass ihm einerseits
gewisse Daten in der Verwaltung zur Verfügung stehen, er aber auch auf die
Glaubhaftigkeit der Eltern vertrauen wird.
Zusammenfassend erläutert Bürgermeister Weidner
nochmals die zeitliche Abfolge von der Entscheidung, die Satzungen zu
novellieren bis zum heutigen finalen Beschluss des Marktgemeinderates, diese in
Kraft treten zu lassen. Dabei wurden immer wieder die Leitungen, die
Elternbeiräte und die Kindergartenaufsicht beim Landratsamt eingebunden.
Beschluss: