Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten überarbeiteten Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen des Marktes Rimpar zu. Die Satzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

 

Der Zweitkindrabatt in Höhe von 30 v. H. des günstigsten Beitrages wird im Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.08.2023 auf Antrag gewährt, sofern dieser bewilligt wird.

 

Den Personensorgeberechtigten wird ein Sonderumbuchungsrecht bis 15.11.2022 eingeräumt.