Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten überarbeiteten
Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung für die kommunalen
Kindertageseinrichtungen des Marktes Rimpar zu. Die Satzung tritt zum 01.
Januar 2023 in Kraft.
Der Zweitkindrabatt in Höhe von 30 v. H. des günstigsten Beitrages wird
im Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.08.2023 auf Antrag gewährt, sofern dieser
bewilligt wird.
Den Personensorgeberechtigten wird ein Sonderumbuchungsrecht bis
15.11.2022 eingeräumt.