Sitzung: 22.09.2022 MGR/024/2022
Beschluss: Zurückgestellt
Die Rimparer Liste IGU stellt mit Schreiben vom
17.07.2022 den als Anlage beigefügten Antrag auf Erlass einer
Plakatierungsverordnung. Bisher hat der Markt Rimpar in seiner Satzung über die
Benutzung gemeindlichen Grundeigentums auf Grundlage des Bayerischen Straßen-
und Wegegesetztes (BayStrWG) Regelungen erlassen. In der dazu erlassenen
Gebührensatzung ist unter Ziffer 21 und 22 die maximal zulässige Gesamtzahl auf
15 Stück in Rimpar und jeweils 5 Stück in Maidbronn und Gramschatz begrenzt.
Die maximal zulässige Stückzahl gilt auch bei Wahlen. Die beiden Satzungen sind
beigefügt.
Für die ortsansässigen Vereine wurden in einer
Gemeinschaftsaktion vor vielen Jahren mit der Gemeinde an allen Ortseingängen
Ortseingangstafeln angebracht, so dass ein „wildes“ Plakatieren von örtlichen
Vereinen im Gemeindegebiet unterbunden wurde.
Sollte die Plakatierung sich künftig nur an den von
der Gemeinde zum Anschlag bestimmten Anschlagtafeln, Plakatständer etc.
angebracht werden dürfen, wäre über die genannten Satzungen hinaus eine
Plakatierungsverordnung zu erlassen, in der in einem Standortplan bestimmt
wird, wo Plakate dann ausschließlich angebracht werden dürfen. Da die Gemeinde
bisher keine Plakatwände/Plakatsäulen besitzt, müssten diese zunächst angeschafft
werden. Hierzu müssten entsprechend Haushaltsmittel für das Jahr 2023
bereitgestellt werden.
Ratsmitglied May-Page erläutert noch einmal den Antrag
und sieht insbesondere bei der Kommunalwahl die jetzige Form der Plakatierung
als nicht mehr zeitgemäß. Ratsmitglied Reith entgegnet, dass das Thema
Plakatierung polarisiert, auch mussten Plakate immer wieder nachplakatiert
werden, letztlich aber insgesamt gesehen mit wenig Problemen verbunden war.
Auch der Abbau der Plakate wird in der Regel ordnungsgemäß durchgeführt.
Ratsmitglied Schömig ergänzt, dass die sozialen Medien alleine auch künftig
nicht für Wahlwerbung ausreichen werden. Ratsmitglied Schmid berichtet aus
seiner langjährigen Erfahrung als „Plakatierer“, will aber auch auf alle Fälle
an den großen Stellwänden an den Ortseingängen festhalten. Ratsmitglied
Schleich schlägt vor, dass die Fraktionen die Standorte für die Plakattafeln
festlegen. Ratsmitglied Pototzky erhofft sich zumindest einen Minimalkonsens,
damit sich an der jetzigen Form der Plakatierung etwas verändert.
Nachdem weitere Punkte wie evtl. Baugenehmigungen,
Bannmeile, zusätzlicher Aufwand für den Bauhof etc. beraten wurde und man sich
noch auf kein Kompromiss einigen konnte, erklärten sich die Antragsteller
bereit, den Antrag zunächst zurückzustellen und an der Idee weiterzuarbeiten.
Beschluss:
Der Antrag auf Erlass einer Plakatierungsordnung wird
zurückgestellt.