Beschluss: Zurückgestellt

Die Rimparer Liste IGU stellt mit Schreiben vom 17.07.2022 den als Anlage beigefügten Antrag auf Erlass einer Plakatierungsverordnung. Bisher hat der Markt Rimpar in seiner Satzung über die Benutzung gemeindlichen Grundeigentums auf Grundlage des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes (BayStrWG) Regelungen erlassen. In der dazu erlassenen Gebührensatzung ist unter Ziffer 21 und 22 die maximal zulässige Gesamtzahl auf 15 Stück in Rimpar und jeweils 5 Stück in Maidbronn und Gramschatz begrenzt. Die maximal zulässige Stückzahl gilt auch bei Wahlen. Die beiden Satzungen sind beigefügt.

 

Für die ortsansässigen Vereine wurden in einer Gemeinschaftsaktion vor vielen Jahren mit der Gemeinde an allen Ortseingängen Ortseingangstafeln angebracht, so dass ein „wildes“ Plakatieren von örtlichen Vereinen im Gemeindegebiet unterbunden wurde.

 

Sollte die Plakatierung sich künftig nur an den von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten Anschlagtafeln, Plakatständer etc. angebracht werden dürfen, wäre über die genannten Satzungen hinaus eine Plakatierungsverordnung zu erlassen, in der in einem Standortplan bestimmt wird, wo Plakate dann ausschließlich angebracht werden dürfen. Da die Gemeinde bisher keine Plakatwände/Plakatsäulen besitzt, müssten diese zunächst angeschafft werden. Hierzu müssten entsprechend Haushaltsmittel für das Jahr 2023 bereitgestellt werden.

 

Ratsmitglied May-Page erläutert noch einmal den Antrag und sieht insbesondere bei der Kommunalwahl die jetzige Form der Plakatierung als nicht mehr zeitgemäß. Ratsmitglied Reith entgegnet, dass das Thema Plakatierung polarisiert, auch mussten Plakate immer wieder nachplakatiert werden, letztlich aber insgesamt gesehen mit wenig Problemen verbunden war. Auch der Abbau der Plakate wird in der Regel ordnungsgemäß durchgeführt. Ratsmitglied Schömig ergänzt, dass die sozialen Medien alleine auch künftig nicht für Wahlwerbung ausreichen werden. Ratsmitglied Schmid berichtet aus seiner langjährigen Erfahrung als „Plakatierer“, will aber auch auf alle Fälle an den großen Stellwänden an den Ortseingängen festhalten. Ratsmitglied Schleich schlägt vor, dass die Fraktionen die Standorte für die Plakattafeln festlegen. Ratsmitglied Pototzky erhofft sich zumindest einen Minimalkonsens, damit sich an der jetzigen Form der Plakatierung etwas verändert.

 

Nachdem weitere Punkte wie evtl. Baugenehmigungen, Bannmeile, zusätzlicher Aufwand für den Bauhof etc. beraten wurde und man sich noch auf kein Kompromiss einigen konnte, erklärten sich die Antragsteller bereit, den Antrag zunächst zurückzustellen und an der Idee weiterzuarbeiten.


Beschluss:

Der Antrag auf Erlass einer Plakatierungsordnung wird zurückgestellt.