Der Marktgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am
28.07.2022 der Einrichtung eines Familienstützpunktes in Rimpar zugestimmt. Der
Förderantrag an das Landratsamt, Fachbereich 31 c - Kinder-,
Jugend- und Familienarbeit- wurde zwischenzeitlich gestellt. Der zuständige
Jugendhilfeausschuss wird diesen in seiner nächsten Sitzung am 21.11.2022
behandeln.
In der Beratung wurde auch das Thema
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) angestoßen. Die Verwaltung hat sich deshalb
erneut mit dem Landratsamt, diesmal mit dem Fachbereich 31 a - Soziale
Dienste- und der Reg. v. Ufr. -Soziales und Jugend- abgestimmt und die
Voraussetzungen für eine Förderung geprüft. Voraussetzung ist zunächst ein
positiver Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates, der auch die Eigenmittel
der Gemeinde beinhaltet. Der Antrag könnte dann auch in der
Jugendhilfeausschusssitzung am 21.11.2022 behandelt werden.
Bisher wurden im Landkreis Würzburg 8 Grundschulen mit
einer 0,5-Planstelle gefördert (Hilfen / Landkreis Würzburg
(landkreis-wuerzburg.de).
Nach den neuen staatlichen Richtlinien zur Förderung
von JaS ist ein Migrationsanteil in der Schülerschaft von 20% keine
Fördervoraussetzung mehr. Darüber hinaus hat der Jugendhilfeausschuss des
Landkreises den Beschluss gefasst, grundsätzlich bei Vorliegen der
Fördervoraussetzungen, auch unabhängig von einer staatlichen Förderzusage,
kommunal zu fördern, aber nur im festgelegten Rahmen, so dass in diesem Fall
der Eigenanteil der Gemeinde deutlich höher wäre.
Der Zuschuss des Bayerischen Sozialministeriums über
die Regierung von Unterfranken und des Landkreises Würzburg erfolgen derzeit in
Höhe von jeweils 8.160 € pro Kalenderjahr für eine 50%-Stelle der
Sozialpädagogik / Sozialarbeit. Sollte eine staatliche Förderung nicht
erfolgen, bekäme die Gemeinde lediglich die hälftige Förderung des Landkreises
in Höhe von 8.160 €.
Der Antrag ist zuerst an das Amt für Jugend und
Familie, FB31a (Frau Schidla) zu richten. Dort erfolgt die Erstprüfung und die
Vorlage für den Jugendhilfeausschuss (nächste Sitzung am 21.11.22, dann wieder
im März 2023). Die Unterlagen für die November-Sitzung müssen spätestens zum
31.10.22 im Amt für Jugend und Familie vorliegen. Für den Antrag auf staatliche
Förderung ist ein positiver Beschluss im Jugendhilfeausschuss erforderlich.
Grundsätzlich ist die Förderung der Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS) befristet auf ein Kalenderjahr und muss jährlich neu vom
Träger beantragt werden.
Die Förderrichtlinien beinhalten als Voraussetzung
eine Anstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft nur beim Jugendamt oder bei
einem Träger der freien Jugendhilfe. Eine Anstellung durch die Gemeinde oder
den Schulverband ist nach den neuen Richtlinien aus Gründen der
Qualitätssicherung nicht mehr möglich.
Auch ist die Kombination der JaS-Stelle mit den
Tätigkeiten einer Mittagsbetreuung, Ganztagsbetreuung o.ä. durch die staatl.
Richtlinien ausgeschlossen.
Allerdings könnte ein freier Träger damit beauftragt
werden, neben der JaS die Bereiche Familienstützpunkt und evtl.
Gemeindejugendarbeit zu übernehmen, da sich hier durchaus ein Netzwerk bilden
lässt, welches ein breites Spektrum der pädagogischen Aufgaben abdecken kann.
Zur weiteren Prüfung der Fördervoraussetzungen werden folgende
Unterlagen benötigt:
Von der
Schule:
Offizielle Absichtserklärung zur Einrichtung einer
Jugendsozialarbeit an Schulen
Von der
Gemeinde:
Bestätigung der Übernahme der Restkosten. Als
Rechnungsgrundlage bei einer 50%-Stelle sozialpädagogische Fachkraft nach TVöD
z.B. S11b Stufe 3 würde aktuell folgender Eigenanteil entstehen:
Jahresbrutto in Vollzeit: 48.000 € + AG-Anteil SV +
ZVK = ca. 60.000 €/2 = 30.000 €
Abzüglich einer Förderung des Landkreises sowie des
bayer. Sozialministeriums von jeweils 8.160 € für eine 0,5 Planstelle bleibt
ein Eigenanteil der Gemeinde von rund 14.000 €.
Vom
Schulamt Würzburg:
Stellungnahme des zuständigen Schulrates der
Grundschulen im Landkreis über die Notwendigkeit und den Bedarf von
Jugendsozialarbeit an Schulen.
Alle Fraktionen sehen die Notwendigkeit mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Ratsmitglied Brustmann berichtet von seinen Erfahrungen als Lehrer in einer
Grund- und Mittelschule, an der bereits seit längerem Jugendsozialarbeit
stattfindet und kann dies nur unterstreichen. Der Bedarf steigt stetig, immer
mehr Eltern kümmern sich leider zu wenig um ihre Kinder, sei es bei den
Hausaufgaben oder auch beim Essen. Für Ratsmitglied Haase ist die Frage, ob
tatsächlich ein Bedarf besteht, nicht geklärt. Solange diese Problematik in
Form z. B. einer Bedarfsanalyse nicht geklärt ist, kann sie dem nicht
zustimmen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Jugendsozialarbeit für die
Matthias-Ehrenfried-Grundschule grundsätzlich zu. Die Eigenmittel in Höhe von
voraussichtlich 14.000 €/Jahr werden bereitgestellt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an das Landratsamt Würzburg -Soziale
Dienste- für eine 0,5 Planstelle zu stellen, damit der Jugendhilfeausschuss
diesen in seiner nächsten Sitzung behandeln kann.
Die Verwaltung
wird weiter beauftragt, Angebote von freien Trägern für eine Kooperation sowohl
für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule als auch für die Einrichtung
eines Familienstützpunktes und wenn möglich, für die Gemeindejugendarbeit
einzuholen.