Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Der Marktgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 28.07.2022 der Einrichtung eines Familienstützpunktes in Rimpar zugestimmt. Der Förderantrag an das Landratsamt, Fachbereich 31 c - Kinder-, Jugend- und Familienarbeit- wurde zwischenzeitlich gestellt. Der zuständige Jugendhilfeausschuss wird diesen in seiner nächsten Sitzung am 21.11.2022 behandeln.

 

In der Beratung wurde auch das Thema Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) angestoßen. Die Verwaltung hat sich deshalb erneut mit dem Landratsamt, diesmal mit dem Fachbereich 31 a - Soziale Dienste- und der Reg. v. Ufr. -Soziales und Jugend- abgestimmt und die Voraussetzungen für eine Förderung geprüft. Voraussetzung ist zunächst ein positiver Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates, der auch die Eigenmittel der Gemeinde beinhaltet. Der Antrag könnte dann auch in der Jugendhilfeausschusssitzung am 21.11.2022 behandelt werden.

 

Bisher wurden im Landkreis Würzburg 8 Grundschulen mit einer 0,5-Planstelle gefördert (Hilfen / Landkreis Würzburg (landkreis-wuerzburg.de).

 

Nach den neuen staatlichen Richtlinien zur Förderung von JaS ist ein Migrationsanteil in der Schülerschaft von 20% keine Fördervoraussetzung mehr. Darüber hinaus hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises den Beschluss gefasst, grundsätzlich bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen, auch unabhängig von einer staatlichen Förderzusage, kommunal zu fördern, aber nur im festgelegten Rahmen, so dass in diesem Fall der Eigenanteil der Gemeinde deutlich höher wäre.

 

Der Zuschuss des Bayerischen Sozialministeriums über die Regierung von Unterfranken und des Landkreises Würzburg erfolgen derzeit in Höhe von jeweils 8.160 € pro Kalenderjahr für eine 50%-Stelle der Sozialpädagogik / Sozialarbeit. Sollte eine staatliche Förderung nicht erfolgen, bekäme die Gemeinde lediglich die hälftige Förderung des Landkreises in Höhe von 8.160 €.

 

Der Antrag ist zuerst an das Amt für Jugend und Familie, FB31a (Frau Schidla) zu richten. Dort erfolgt die Erstprüfung und die Vorlage für den Jugendhilfeausschuss (nächste Sitzung am 21.11.22, dann wieder im März 2023). Die Unterlagen für die November-Sitzung müssen spätestens zum 31.10.22 im Amt für Jugend und Familie vorliegen. Für den Antrag auf staatliche Förderung ist ein positiver Beschluss im Jugendhilfeausschuss erforderlich.

 

Grundsätzlich ist die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) befristet auf ein Kalenderjahr und muss jährlich neu vom Träger beantragt werden.

 

Die Förderrichtlinien beinhalten als Voraussetzung eine Anstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft nur beim Jugendamt oder bei einem Träger der freien Jugendhilfe. Eine Anstellung durch die Gemeinde oder den Schulverband ist nach den neuen Richtlinien aus Gründen der Qualitätssicherung nicht mehr möglich.

 

Auch ist die Kombination der JaS-Stelle mit den Tätigkeiten einer Mittagsbetreuung, Ganztagsbetreuung o.ä. durch die staatl. Richtlinien ausgeschlossen.

 

Allerdings könnte ein freier Träger damit beauftragt werden, neben der JaS die Bereiche Familienstützpunkt und evtl. Gemeindejugendarbeit zu übernehmen, da sich hier durchaus ein Netzwerk bilden lässt, welches ein breites Spektrum der pädagogischen Aufgaben abdecken kann.

 

Zur weiteren Prüfung der Fördervoraussetzungen werden folgende Unterlagen benötigt:

 

Von der Schule:

Offizielle Absichtserklärung zur Einrichtung einer Jugendsozialarbeit an Schulen

 

Von der Gemeinde:

Bestätigung der Übernahme der Restkosten. Als Rechnungsgrundlage bei einer 50%-Stelle sozialpädagogische Fachkraft nach TVöD z.B. S11b Stufe 3 würde aktuell folgender Eigenanteil entstehen:

Jahresbrutto in Vollzeit: 48.000 € + AG-Anteil SV + ZVK = ca. 60.000 €/2 = 30.000 €

Abzüglich einer Förderung des Landkreises sowie des bayer. Sozialministeriums von jeweils 8.160 € für eine 0,5 Planstelle bleibt ein Eigenanteil der Gemeinde von rund 14.000 €.

 

Vom Schulamt Würzburg:

Stellungnahme des zuständigen Schulrates der Grundschulen im Landkreis über die Notwendigkeit und den Bedarf von Jugendsozialarbeit an Schulen.

 

Alle Fraktionen sehen die Notwendigkeit mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Ratsmitglied Brustmann berichtet von seinen Erfahrungen als Lehrer in einer Grund- und Mittelschule, an der bereits seit längerem Jugendsozialarbeit stattfindet und kann dies nur unterstreichen. Der Bedarf steigt stetig, immer mehr Eltern kümmern sich leider zu wenig um ihre Kinder, sei es bei den Hausaufgaben oder auch beim Essen. Für Ratsmitglied Haase ist die Frage, ob tatsächlich ein Bedarf besteht, nicht geklärt. Solange diese Problematik in Form z. B. einer Bedarfsanalyse nicht geklärt ist, kann sie dem nicht zustimmen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Jugendsozialarbeit für die Matthias-Ehrenfried-Grundschule grundsätzlich zu. Die Eigenmittel in Höhe von voraussichtlich 14.000 €/Jahr werden bereitgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an das Landratsamt Würzburg -Soziale Dienste- für eine 0,5 Planstelle zu stellen, damit der Jugendhilfeausschuss diesen in seiner nächsten Sitzung behandeln kann.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, Angebote von freien Trägern für eine Kooperation sowohl für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule als auch für die Einrichtung eines Familienstützpunktes und wenn möglich, für die Gemeindejugendarbeit einzuholen.