Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Weidner erläutert, dass einer guten und jahrzehntelangen Tradition dieses Rates folgend, ein unmittelbar „fliegender Wechsel“ stattfinden kann, nachdem Herr Andreas Kaiser die Übernahme des Ehrenamtes erklärt hat und dem Vorsitzenden gegenüber damit einverstanden war, ohne Ladung i. S. d. Art. 47 Abs. 2 GO an der weiteren Sitzung teilzunehmen. Er bedankte sich bei dem neuen Ratsmitglied Kaiser, der unter erheblichem Aufwand es kurzfristig möglich machen konnte, um rechtzeitig an der Sitzung teilzunehmen.

 

Im Anschluss leistet Herr Andreas Kaiser sodann den nach Art. 31 Abs. 4 GO erforderlichen Amtseid:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so war mir Gott helfe“.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Übernahme dieses wichtigen Ehrenamtes und spricht unter dem Applaus des gesamten Gremiums seine herzlichen Glückwünsche aus.


Beschluss: