Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2022 der Einrichtung eines Familienstützpunktes in Rimpar zugestimmt. Daraufhin hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises am 21.11.2022 dem Antrag zugestimmt und die Haushaltsmittel bereitgestellt, d. h. die Personalkosten für eine sozialpädagogische Fachkraft von 10 Stunden wöchentlich werden 2023 vom Landkreis getragen, der wiederum Zuschüsse vom Freistaat Bayern bekommt. Ab 2024 müssen die Gemeinden 25 % der Personalkosten mittragen. Die Kosten für die räumliche Ausstattung einschließlich eines Büroarbeitsplatzes trägt ebenfalls die Gemeinde.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises wurde auch der Antrag auf Förderung einer Teilzeitstelle (50 %) für die Jugendsozialarbeit an der Matthias-Ehrenfried-Grundschule beschlossen. Der Marktgemeinderat hat dies in seiner Sitzung am 22.09.2022 beraten und beschlossen. Nach den staatlichen Richtlinien erfolgt derzeit über die Regierung von Unterfranken und des Landkreises Würzburg ein Zuschuss in Höhe von jeweils 8.160 € pro Kalenderjahr für eine 50%-Stelle der Sozialpädagogik / Sozialarbeit.

 

Im Januar 2023 wurden daraufhin 4 freie Träger angeschrieben, das Bayerische Rote Kreuz, der Sozialdienst kath. Frauen e. V., die Jugendhilfe Creglingen Würzburg und die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e. V. 3 Angebote sind bis Ende Februar eingegangen, die der Sitzungsladung beigefügt sind. Alle Anbieter arbeiten bereits mit der Jugendhilfe beim Landkreis zusammen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die freien Träger alle nach TVöD zahlen, so dass bei der Kalkulation der Personalkosten kaum Unterschiede festzustellen sind. Lediglich die Erfahrungsstufe der Beschäftigten begründen die abweichenden Kostenkalkulationen. Beim Familienstützpunkt fallen demnach erst im Jahr 2024 25 % der Personalkosten für die Gemeinde an.

 

Die größte Expertise und meiste Erfahrung beim Familienstützpunkt bringt nach Rücksprache mit der Jugendhilfe im Landratsamt, Frau Ruhe die Jugendhilfe Creglingen e. V. in Würzburg mit. Mit dem freien Träger arbeitet die Jugendhilfe beim Landratsamt bereits in 4 Gemeinden im Landkreis beim Familienstützpunkt zusammen.

 

Inwieweit der Markt Rimpar sich für ein oder zwei Träger für die beiden Angebote entscheidet, liegt allein im Ermessen der Gemeinde. Die Verwaltung empfiehlt einen Träger für beide Angebote, um eine optimale Umsetzung der JaS und FSP-Stelle zu gewährleisten. Auch im künftigen Tagesgeschäft wird aufgrund der Erfahrungen im Landratsamt ein enger Austausch mit einem Ansprechpartner der Gemeinde notwendig sein.

 

Insgesamt rundet der Familienstützpunkt und die Jugendsozialarbeit an der Grundschule gemeinsam mit der Gemeindejugendarbeit und dem großen Angebot an Betreuungsplätzen in den Krippen, Kindergärten und Horten das Angebot für die Familien in Rimpar ab.

 

Nach Vorstellung des Sachverhaltes durch den Geschäftsleiter erklärt Ratsmitglied Wiesner, dass auch er mit der Jugendhilfe Creglingen gute Erfahrungen gemacht hat, mit der AWO hat er bisher noch keine Erfahrungen.

 

Ratsmitglied Schmid weist auf das gute inhaltliche Konzept der AWO hin sowie auf seine Funktion als AWO-Ortsvorsitzender und Bezirksvorstand. Sollte es bei der Umsetzung Probleme geben, ist er gerne bereit, mit den Verantwortlichen der AWO zu sprechen. Ziel sollte es sein, spätestens zum neuen Schuljahr die Stellen zu besetzten, bei der Kooperationsvereinbarung ist bei der Laufzeit darauf zu achten, dass diese nur so lange geht, wie es die Förderungen gibt.

Auch Ratsmitglied May-Page sieht in der AWO einen guten Partner und verweist auf die guten Erfahrungen von Veitshöchheim, die seit vielen Jahren mit der AWO zusammenarbeiten.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Leistungen des Familienstützpunktes Rimpar und die Jugendsozialarbeit an der Grundschule an die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Kooperationsvereinbarungen und Konzepte zu erstellen und den zuständigen Förderstellen vorzulegen.