In der Sitzung des Marktgemeinderates 017/2022 vom 24.03.2022 wurde
Interesse bekundet, an einer landkreisweiten Lösung zur Verkehrsüberwachung
teilzunehmen, sofern diese zur Verfügung steht.
Aufgrund der stetig zunehmenden Verkehrsbelastung sowie der damit
einhergehenden und von Bürgerinnen und Bürgern gemeldeten zahlreichen
Verkehrsvergehen, beabsichtigt der Markt Rimpar (im weiteren Text „Kommune“)
die Fortführung der kommunalen Verkehrsüberwachung. Da sich die Verwaltung aber
personell nicht in der Lage befindet eine solche kommunale Verkehrsüberwachung
eigenständig durchzuführen wurde nach Alternativen gesucht.
Im Herbst 2021 erfolgte durch das Landratsamt eine Abfrage zur
kommunalen Verkehrsüberwachung, welche den großen Bedarf der Landkreisgemeinden
zu Tage förderte. Darüber hinaus ist die Aufnahme weiterer Kommunen im Rahmen
von Zweckvereinbarungen bzw. die Verlängerung von befristet genehmigten
Zweckvereinbarungen im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung seitens des
Landratsamtes in vielen Fällen nicht möglich. Oft übersteigt der Umfang der
übernommenen Aufgaben, welche nach Art. 7 KommZG nachrangig sein müssen, den
Anteil den die ausführende Kommune für sich selbst erbringt.
Im März 2022 wurden die Umfrageergebnisse und damit der große Bedarf im
Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es folgte die Gründung
einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Dröse (Leiter Stabsstelle
Landrat), welche die Interkommunale Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung
rechtlich prüfen und deren Umsetzung klären sollte. An dieser Arbeitsgruppe
beteiligten sich Bürgermeister, Geschäftsleiter und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus dem Landratsamt.
Als Ergebnis der Prüfung wurde der Vorschlag „Gründung eines
Interkommunalen Zweckverbandes zur Verkehrsüberwachung“ weiterverfolgt. Neben
dem erforderlichen Satzungsentwurf (siehe Anlage), wurde die notwendige
Ausstattung, Räumlichkeiten und Umsetzung durch eine Fremdvergabe für die
Dienstleistung „Außendienst“ geprüft, abgewogen und favorisiert. Es wurde ein
Zeitplan entwickelt, um die Gründung des Zweckverbandes noch in 2023 zu
ermöglichen. Die Aufnahme der Kontrolltätigkeit im Außendienst ist ab
01.01.2024 geplant.
Da die Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung nicht „doppelt“ übertragen
werden darf, ist seitens der Kommune sicherzustellen, dass ggf. bestehende
Verträge mit Dienstleistern und Zweckvereinbarungen zum Zeitpunkt der Gründung
des Zweckverbands „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ beendet sind.
Dies bedeutet, dass die betreffenden Verträge und Vereinbarungen rechtzeitig
aufgehoben oder gekündigt werden müssen. Zu beachten ist hierbei, dass die
Kündigung von Zweckvereinbarungen durch die Kommunalaufsicht geprüft, genehmigt
und bekannt gemacht werden muss. Hierfür ist ausreichend Zeit einzuplanen.
Am 20.01.2023 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft und der
zeitliche Ablauf der Gründung des Zweckverbandes im Rahmen einer weiteren
Informationsveranstaltung vorgestellt. Zunächst soll mit einem
Grundsatzbeschluss über die Mitgliedschaft im Zweckverband, die Übertragung der
Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung und den Umfang der in 2024 und 2025
durchzuführenden Überwachungsstunden im ruhenden und fließenden Verkehr
entschieden werden.
Auf Grundlage der durchgeführten Abfrage würden die Kommunen im
Durchschnitt für den fließenden Verkehr 15 Stunden pro Monat und für den
ruhenden Verkehr 23 Stunden pro Monat beauftragen. Nach den vorliegenden
Erfahrungswerten betragen die Kosten pro Überwachungsstunde für den fließenden
Verkehr rund 150 Euro und für den ruhenden Verkehr 35 Euro pro Stunde zzgl.
km-Pauschale. Die jährlichen Kosten für die Geschäftsstelle sowie eigenes
Personal (vier Mitarbeiter) werden auf rund 300.000 Euro geschätzt. Auf der
Basis der angemeldeten Überwachungsstunden der Kommunen kann dann die
Berechnung des einzubringenden Sockelbetrages erfolgen.
Sobald die Satzung finalisiert ist, ist zwingend ein weiterer Beschluss
über die Zweckverbandssatzung notwendig. Erst nach anschließender Prüfung,
Genehmigung und Bekanntmachung durch die Kommunalaufsicht gründet sich der
Zweckverband und die konstituierende Sitzung kann durchgeführt werden.
Anschließend kann auch die Ausschreibung des notwendigen Personals und
Anmietung der Räumlichkeiten und somit die Betriebsaufnahme erfolgen. Weiterhin
sind die Ausschreibungen und Vergaben der Dienstleistungen „Außendienst“ zu
tätigen, der Haushalt des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2023
aufzustellen und ggf. die übernommenen Altfälle aus zuvor gekündigten
Zweckvereinbarungen oder Verträgen der Mitgliedsgemeinden abzuarbeiten.
Wenn die Interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Zweckverbandes
zustande kommt, hat die Regierung von Unterfranken die Möglichkeit einer
Anschubfinanzierung für die Interkommunale Zusammenarbeit in Aussicht gestellt.
Das Verfahren hierzu wird federführend vom Markt Reichenberg für den
Zweckverband geführt und betreut werden.
Der Markt Rimpar beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Zweckverband 50
Stunden pro Monat für den ruhenden Verkehr und 20 Stunden pro Monat für den
fließenden Verkehr anzumelden. Für das Jahr 2025 werden 50 Stunden pro Monat
für den ruhenden Verkehr und 20 Stunden pro Monat für den fließenden Verkehr
angemeldet.
In der Sitzung regt Ratsmitglied Schmid an, dass bei den
Beitrittsverhandlungen die Einnahmen und Ausgaben jeder einzelnen Gemeinde
gegenübergestellt werden. Dies sollte unbedingt mitverhandelt werden.
Bürgermeister Weidner weist noch daraufhin, dass die Ermächtigung des
Beitritts erst dann gilt, wenn der Vertrag mit Radarwacht gekündigt ist.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Gründung des
Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ zur Durchführung der
Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung sowie den Entwurf der
Zweckverbandssatzung, mit Stand vom 30.01.2023 zur Kenntnis. Er beschließt dem
Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ bei seiner Gründung im
Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten und die Aufgabe der kommunalen
Verkehrsüberwachung für das Gemeindegebiet Rimpar und seine Ortsteile zu übertragen.
Für das Jahr 2024 meldet der Markt Rimpar zur Überwachung des ruhenden
Verkehrs 50 Stunden pro Monat sowie des fließenden Verkehres 20 Stunden pro
Monat beim Zweckverband an. Für das Jahr
2025 werden zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 50 Stunden pro Monat und zur
Überwachung des fließenden Verkehrs 20 Stunden pro Monat beim Zweckverband
angemeldet