Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

In der Sitzung des Marktgemeinderates 017/2022 vom 24.03.2022 wurde Interesse bekundet, an einer landkreisweiten Lösung zur Verkehrsüberwachung teilzunehmen, sofern diese zur Verfügung steht.

 

Aufgrund der stetig zunehmenden Verkehrsbelastung sowie der damit einhergehenden und von Bürgerinnen und Bürgern gemeldeten zahlreichen Verkehrsvergehen, beabsichtigt der Markt Rimpar (im weiteren Text „Kommune“) die Fortführung der kommunalen Verkehrsüberwachung. Da sich die Verwaltung aber personell nicht in der Lage befindet eine solche kommunale Verkehrsüberwachung eigenständig durchzuführen wurde nach Alternativen gesucht.

 

Im Herbst 2021 erfolgte durch das Landratsamt eine Abfrage zur kommunalen Verkehrsüberwachung, welche den großen Bedarf der Landkreisgemeinden zu Tage förderte. Darüber hinaus ist die Aufnahme weiterer Kommunen im Rahmen von Zweckvereinbarungen bzw. die Verlängerung von befristet genehmigten Zweckvereinbarungen im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung seitens des Landratsamtes in vielen Fällen nicht möglich. Oft übersteigt der Umfang der übernommenen Aufgaben, welche nach Art. 7 KommZG nachrangig sein müssen, den Anteil den die ausführende Kommune für sich selbst erbringt.

 

Im März 2022 wurden die Umfrageergebnisse und damit der große Bedarf im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es folgte die Gründung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Dröse (Leiter Stabsstelle Landrat), welche die Interkommunale Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung rechtlich prüfen und deren Umsetzung klären sollte. An dieser Arbeitsgruppe beteiligten sich Bürgermeister, Geschäftsleiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landratsamt.

 

Als Ergebnis der Prüfung wurde der Vorschlag „Gründung eines Interkommunalen Zweckverbandes zur Verkehrsüberwachung“ weiterverfolgt. Neben dem erforderlichen Satzungsentwurf (siehe Anlage), wurde die notwendige Ausstattung, Räumlichkeiten und Umsetzung durch eine Fremdvergabe für die Dienstleistung „Außendienst“ geprüft, abgewogen und favorisiert. Es wurde ein Zeitplan entwickelt, um die Gründung des Zweckverbandes noch in 2023 zu ermöglichen. Die Aufnahme der Kontrolltätigkeit im Außendienst ist ab 01.01.2024 geplant.

 

Da die Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung nicht „doppelt“ übertragen werden darf, ist seitens der Kommune sicherzustellen, dass ggf. bestehende Verträge mit Dienstleistern und Zweckvereinbarungen zum Zeitpunkt der Gründung des Zweckverbands „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ beendet sind. Dies bedeutet, dass die betreffenden Verträge und Vereinbarungen rechtzeitig aufgehoben oder gekündigt werden müssen. Zu beachten ist hierbei, dass die Kündigung von Zweckvereinbarungen durch die Kommunalaufsicht geprüft, genehmigt und bekannt gemacht werden muss. Hierfür ist ausreichend Zeit einzuplanen.

 

Am 20.01.2023 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft und der zeitliche Ablauf der Gründung des Zweckverbandes im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung vorgestellt. Zunächst soll mit einem Grundsatzbeschluss über die Mitgliedschaft im Zweckverband, die Übertragung der Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung und den Umfang der in 2024 und 2025 durchzuführenden Überwachungsstunden im ruhenden und fließenden Verkehr entschieden werden.

 

Auf Grundlage der durchgeführten Abfrage würden die Kommunen im Durchschnitt für den fließenden Verkehr 15 Stunden pro Monat und für den ruhenden Verkehr 23 Stunden pro Monat beauftragen. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten betragen die Kosten pro Überwachungsstunde für den fließenden Verkehr rund 150 Euro und für den ruhenden Verkehr 35 Euro pro Stunde zzgl. km-Pauschale. Die jährlichen Kosten für die Geschäftsstelle sowie eigenes Personal (vier Mitarbeiter) werden auf rund 300.000 Euro geschätzt. Auf der Basis der angemeldeten Überwachungsstunden der Kommunen kann dann die Berechnung des einzubringenden Sockelbetrages erfolgen.

 

Sobald die Satzung finalisiert ist, ist zwingend ein weiterer Beschluss über die Zweckverbandssatzung notwendig. Erst nach anschließender Prüfung, Genehmigung und Bekanntmachung durch die Kommunalaufsicht gründet sich der Zweckverband und die konstituierende Sitzung kann durchgeführt werden. Anschließend kann auch die Ausschreibung des notwendigen Personals und Anmietung der Räumlichkeiten und somit die Betriebsaufnahme erfolgen. Weiterhin sind die Ausschreibungen und Vergaben der Dienstleistungen „Außendienst“ zu tätigen, der Haushalt des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2023 aufzustellen und ggf. die übernommenen Altfälle aus zuvor gekündigten Zweckvereinbarungen oder Verträgen der Mitgliedsgemeinden abzuarbeiten.

 

Wenn die Interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Zweckverbandes zustande kommt, hat die Regierung von Unterfranken die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung für die Interkommunale Zusammenarbeit in Aussicht gestellt. Das Verfahren hierzu wird federführend vom Markt Reichenberg für den Zweckverband geführt und betreut werden.

 

Der Markt Rimpar beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Zweckverband 50 Stunden pro Monat für den ruhenden Verkehr und 20 Stunden pro Monat für den fließenden Verkehr anzumelden. Für das Jahr 2025 werden 50 Stunden pro Monat für den ruhenden Verkehr und 20 Stunden pro Monat für den fließenden Verkehr angemeldet.

 

In der Sitzung regt Ratsmitglied Schmid an, dass bei den Beitrittsverhandlungen die Einnahmen und Ausgaben jeder einzelnen Gemeinde gegenübergestellt werden. Dies sollte unbedingt mitverhandelt werden.

 

Bürgermeister Weidner weist noch daraufhin, dass die Ermächtigung des Beitritts erst dann gilt, wenn der Vertrag mit Radarwacht gekündigt ist.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Gründung des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ zur Durchführung der Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung sowie den Entwurf der Zweckverbandssatzung, mit Stand vom 30.01.2023 zur Kenntnis. Er beschließt dem Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ bei seiner Gründung im Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten und die Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung für das Gemeindegebiet Rimpar und seine Ortsteile zu übertragen.

 

Für das Jahr 2024 meldet der Markt Rimpar zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 50 Stunden pro Monat sowie des fließenden Verkehres 20 Stunden pro Monat beim Zweckverband an.  Für das Jahr 2025 werden zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 50 Stunden pro Monat und zur Überwachung des fließenden Verkehrs 20 Stunden pro Monat beim Zweckverband angemeldet