Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Mit Schreiben vom 30.03.2023 legt die SPD-Fraktion einen Antrag auf Förderung von Balkonkraftwerken vor. Eine entsprechende Förderrichtlinie lag dem Antrag ebenfalls bei. Wie in dem Antrag mitgeteilt wurde, ist es vor dem Hintergrund stark gestiegener Strompreise deutlich geworden, dass es zur Sicherung des Energiebedarfs dringend erforderlich ist, erneuerbare Energien auszubauen. Der Photovoltaik wird hierbei große Bedeutung beigemessen. Entscheidend für einen zügigen Ausbau ist, dass auch möglichst viele Privatleute in eine Photovoltaikanlage investieren. An dieser Stelle soll der Antrag ansetzen und durch eine finanzielle Unterstützung seitens des Marktes Rimpar Anreize für privates Engagement schaffen.

 

Folgende Punkte beinhaltet der Antrag:

 

1.)    Der Marktgemeinderat beschließt, ein Förderprogramm für Stecker-Solargeräte mit Start zum 01.01.2024 aufzulegen. Die Förderung beträgt 25 % der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 200,-- Euro je Haushalt.

2.)    Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten (Entwurf liegt dem Antrag bei).

3.)    Für das Förderprogramm wird ein Ansatz von 25.000,-- Euro in den Haushalt eingestellt.

 

Vom Marktgemeinderat wird der Antrag zur Kenntnis genommen und ausführlich diskutiert. Grundsätzlich besteht Zustimmung, dass ein solches Förderprogramm sinnvoll wäre. Ob die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden die Beratungen zum Haushalt 2024 zeigen.

 

Als sinnvoll wird eine Info-Veranstaltung für die Bürgerschaft zu den Fördermöglichkeiten und zum angedachten Ablauf erachtet.

 

Des weiteren wäre seitens der Verwaltung zu klären, wie die Anbringung von Balkonkraftwerken mit der Gestaltungssatzung Altort Rimpar in Einklang zu bringen ist.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Förderung von Balkonkraftwerken grundsätzlich zu. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen, wenn möglich, im Haushalt 2024 eingeplant werden. Über die Angelegenheit wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung erneut beraten.