Sitzung: 29.06.2023 MGR/031/2023
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Termine
zum Vormerken:
Workshop Feuerwehrgerätehaus am 06.07.2023 um 19.00
Uhr
Workshop EDV am 14.09.2023 um 19.00 Uhr
Workshop Verkehr am 12.10.2023 um 19.00 Uhr
Workshop MKS noch ohne Termin – Treffen mit Planer
vorgesehen am 11.7. und 11.10.2023; Rücklauf Reg. v. Ufr. Hr. von der Linden
steht seit Ende Mai 2023 aus
Vortrag zum Thema Balkonkraftwerk; Herrn Braun passt
der 03.08.2023 am besten
Bauvorhaben, die als Angelegenheit der
laufenden Verwaltung behandelt wurden; auf Wunsch einiger Fraktionsvorsitzenden
hier im Bericht des BGM zur laufenden Verwaltung zur Kenntnis des MGR:
- Angefordert bei Marco am 14.6.2023/BW
- Errichtung
- Abbruch und Neuerrichtung
- Nutzungsänderung
- Neubau
- Bau
- Einbau
- Ausbau
KiTa -
Zentrale Platzvergabe - ein Erfolgsmodell
ca. 150 Anmeldungen von 170 digital, lediglich 20
Papieranmeldungen, im Wesentlichen von Migranten; ab 01.09.2023 starten wir als
Träger Markt Rimpar mit folgenden Einrichtungen:
Rappelkiste: 2 Kindergartengruppen
plus 3 Kinderkrippengruppen
Kunterbunt: 2
Kindergartengruppen plus 2 Kinderkrippengruppen
Schloßmühle: 2 Kindergartengruppen plus 1
Kinderkrippengruppe
Waldgeister: 1 Kindergartengruppe
Bachzwerge: 2 Kindergartengruppen
plus 2 Kinderkrippengruppen
Hort
Rimparer Strolche: 2 Grundschulkindergruppen
plus 1 Notgruppe
Hort
Tintenklecks: 2
Grundschulkindergruppen
Mittagsbetreuung: 1 Grundschulkindergruppe
Insgesamt
23 Gruppen in 8 Einrichtungen
170 Neuanmeldungen
mussten für das KiGa-Jahr 2023/2024 erstmals zentral vergeben und folgende
Punkte wurden soweit möglich berücksichtigt:
- Elternwunsch
- Möglichst alle KiTa´s
gleich auslasten
- Kinder mit
Migrationshintergrund möglichst in allen Einrichtungen gleich verteilen
- Geschwisterkinder in
der gleichen Einrichtung berücksichtigen
- Alleinerziehende bei
der zeitlichen Platzvergabe priorisieren
Ankündigung Landratsamt zur Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten:
- verstärkter Fokus auf illegale
Wasserentnahmen:
- Keine Befreiung der Gemeinden und
Zweckverbände von Bußgeldern
- Bußgeldhöhe einzelfallabhängig; Anhaltspunkte:
Umfang der Zuviel-Entnahme, Wiederholungstat, wirtschaftliches Interesse
(Ersparnis im Vergleich zur Nutzung von Leitungswasser)
- max. Entnahmemenge ist Inhalt von Bescheid
- Bei Überschreitung kann grundsätzlich Vorsatz
(in Form von Kenntnis der max. Menge) unterstellt werden
- Bei Fahrlässigkeit Halbierung des Bußgeldes
Berichterstattung zum CSU-Antrag: Anträge der
CSU zur Einführung von Bürgerenergie als unverzichtbarer Bestandteil der
Gegenmaßnahmen gegen die Klimakrise
Erstgespräch
mit Landesagentur für Energie und Klimaschutz kurz LENK hatte Bürgermeister
Weidner dazu am 5.4.2023.
Thema: „was
machen die Windkümmerer?“ es gab keine Zusage zur Unterstützung. Dann reden die
Windkümmerer mit der Landesagentur für Energie und
Klimaschutz, kurz LENK - je Regierungsbezirk gibt es Pools, anschließend eine
Gesamtschau.
Rückmeldung
der Windkümmerer Unterfranken dann am 27.05.2023 durch Dr. Dirk Vetter (von der
endura kommunal GmbH): „Sehr geehrter Herr Weidner, wir möchten Ihnen auf
diesem Wege kurz mitteilen, dass wir bei der LENK einen Antrag auf
Unterstützung durch die Windkümmerer Unterfranken gestellt haben und noch auf
Antwort warten“.
Das hat
sich überschnitten mit der „Zusage Windkümmerer 2.0“ von Christina Gartner vom
Bereich Energie der LENK – per Mail am 26.05.2023:
„Sehr
gerne teile ich Ihnen mit diesem Schreiben mit, dass wir Ihnen den Windkümmerer
für Unterfranken an die Seite stellen werden, um Sie bei Ihrem
Windenergieprojekt konkret zu unterstützen“. Der Umfang der Unterstützung würde
eine interkommunale Gemeinderatsklausur (Rimpar/Hausen) sowie eine
interkommunale Flächeneigentümer-Versammlung zum Thema Flächenpooling
(Rimpar/Hausen/Arnstein) beinhalten.
Die Anschreiben
Flächenpooling für die Eigentümer ist in Vorbereitung – beeinträchtigt durch
die dauerhafte Überlastung der Bauabteilung und die dort erfolgte Kündigung einer
Mitarbeiterin. Anschließend Abstimmung mit Bürgermeister Franz-Josef Sauer (Stadt
Arnstein) und Bernd Schraud (Gemeinde Hausen). Noch mehr Infos zu Windkraft
gibt es auf der Bürgermeister-Arbeitstagung am 14.06.2023
Berichterstattung IGU-Antrag
Bürgermeister Weidner schickt vorweg,
dass er mit den Mails noch nicht auf dem Laufenden ist. "Einführung eines
kommunalen Energiemanagements" EMS - die Pläne zum Öl-, Holz- und Gasheizungsverbot der Ampel drohen viele Menschen
zu überfordern. Die Ampel zerstört die
Planungssicherheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen. Das ist
unverantwortlich und ein massiver Eingriff ins Eigentum.
Die CSU steht für klimafreundliches Heizen mit Anreizen und Technologieoffenheit
statt Verboten. Denn wir brauchen einen Klimaschutz, der alle Menschen
mitnimmt.
In diesen Tagen ist das Gespräch wichtiger denn je. Wir
möchten Sie gerne informieren und mit Ihnen diskutieren.
Der Waldausschuss hat sich am
16.06.2023 einstimmig für die Verwendung von heimischem Holz als erneuerbare
Energie ausgesprochen.
Frau Dietl-de Perez schrieb Bürgermeister
Weidner am Mi, 19.04.2023:
„Man darf mehrere Förderungen der
Kommunalrichtlinie beantragen. Es dürfen jedoch immer nur zwei offene Anträge
vorliegen. Somit können Sie ohne weiteres noch die Förderung für das EMS
beantragen, d.h. wir bleiben im ÜZ-Klimanetzwerk und können hier parallel
vorgehen. Der Bearbeitungszeitraum beim Z-U-G beträgt derzeit 9-12 Monate, das
deckt sich mit der von ÜZ gemachten Erfahrungen. Die Gemeinden können deswegen
auch einen vorzeitigen Vorhabensbeginn beantragen, dazu müssen jedoch Gründe
genannt werden, warum man vorzeitig beginnen möchte (einfach nur der Grund
Energie sparen zu wollen reicht nicht). Dazu bat ich die Fraktionen um
Rückmeldungen, was bisher nicht erfolgt ist – das führt dazu, dass wir keinen
vorzeitigen Vorhabensbeginn beantragen werden. Ich bitte um Kenntnisnahme
Frau Sprenger-Zier von der
Regierung von Unterfranken, die für den Förderantrag von Bayern dort zuständig
ist, teilte Frau Dietl-de Perez telefonisch mit, dass die Bewilligung bei der
Reg. v. Ufr. schnell geht, wenn die Bewilligung des Z-U-G erteilt wurde.
Frau Dietl-de Perez hat auch nochmal wegen den
Fördersätzen nachgefragt.
In der Kommunalrichtlinie steht, dass die Gemeinde 15% Eigenanteil übernehmen muss. Die restlichen 85%, die die Gemeinde gefördert bekommt, teilen sich das Z-U-G und Bayern untereinander auf.
Verkauf MES
Es fand ein Gespräch mit LRA-Vertreter am 13.06.2023 statt. Dabei wurden Ergänzungen zum Vertragsentwurf besprochen mit der Bitte um Weitergabe an das Notariat. Abgestimmt wurden Grundstücksinanspruchnahme (Sirene) und Lageplan mit der ungefähren Grundstücksgröße. Der Antrag auf Vermessung an das ADBV Würzburg geht am 14.6.2023 zur Post, so dass die genaue Grundstücksgröße bei der Beurkundung schon vorliegen sollte. Seitens des Marktes Rimpar ist keine Nachgenehmigung der Urkunde notwendig, die entsprechenden Beschlüsse des Marktgemeinderates zum Verkauf liegen vor.
Beschluss:
Der Bericht des 1. Bürgermeisters über die Geschäfte der laufenden
Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.