Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Am 08.10.2023 findet die Wahl zum Landtag und Bezirkstag in Bayern statt. An diesem Wahlsonntag sind wieder eine Vielzahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Die Verwaltung plant diesbezüglich mit einem Einsatz von ca. 100 Wahlhelfern. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird als Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld gewährt. Die Verwaltung schlägt für alle Wahlhelfer bei der Landtag- und Bezirkswahl sowie für künftige Wahlen vor, das Erfrischungsgeld einheitlich von bisher 40,00 EUR auf 50,00 EUR festzusetzen. Hierdurch soll die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamts als Wahlhelfer gefördert werden.

 

Das Erfrischungsgeld wird im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung vom Freistaat Bayern in Höhe von einheitlich 50 EUR je Mitglied des Wahlvorstands berücksichtigt. Diese Beträge werden bei der Berechnung der Pro-Kopf-Beträge für jede Gemeinde unabhängig von den tatsächlich gewährten Beträgen zugrunde gelegt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das in der pauschalen Wahlkostenerstattung berücksichtigte Erfrischungsgeld an alle Wahlhelfer auszuzahlen.


Beschluss:

Für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 wird das Erfrischungsgeld für alle Wahlhelfer in den Wahlvorständen auf 50,00 EUR festgesetzt.