Beschluss: Beschlossen

Seitens des Marktgemeinderates wurde der Beschluss gefasst, dass die Kosten für die Neuordnung der Wasserversorgung Gramschatz auf alle Grundstückseigentümer von Rimpar, Maidbronn und Gramschatz umgelegt werden sollen. Dies geschieht mittels Verbesserungsbeitragsbescheiden. Zur Unterstützung der Verwaltung wurde die Kommunalberatung Schulte & Röder aus Veitshöchheim mit der Rechtsberatung und der Erstellung der Bescheide beauftragt.

 

Seitens des Marktgemeinderates wurde nach ausführlicher Diskussion die Auffassung vertreten, dass auch maximal die berechneten Kosten in Höhe von 3.082.300 Euro durch Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Sollten sich im Rahmen des weiteren Baufortschrittts Kostensteigerungen ergeben, sind diese über die Wassergebühren zu erheben (Abrechnung Wassergeld). Der umlagefähige Aufwand wird auf maximal 3.082.300 Euro gedeckelt.

 

Durch den Marktgemeinderates wurde festgelegt, dass 70 % der Kosten durch Vorausleistungsbescheide erhoben werden. Die zweite Rate wird mit dem endgültigen Bescheid in Höhe von 30 % fällig.

 

Nachdem die Maßnahme nun Schlussgerechnet wurde, kann die zweite Rate in Höhe von 30 % nun abgerechnet werden.

 

Hierfür müssen die Beitrags- und Gebührensatzung, sowie die Beitragssatzung zur Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung neu beschlossen werden.

 

Aufgrund der Globalberechnung ergibt sich ein Beitragssatz von 0,40 Euro netto pro m² Grundstücksfläche und 2,56 Euro netto pro m² Geschossfläche.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgungseinrichtung sowie der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgung, wie vorgelegt, zu. Die beiden Satzungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift.