Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Maidbronn, die Erschließung erfolgt über die Versbacher Straße und ist gesichert.

 

Die dem Antrag beigefügte Begründung der Zulässigkeit nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB kann vom Gremium mitgetragen werden (zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im wesentlichen gewahrt).


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis und erteilt nach kurzer Beratung das gemeindliche Einvernehmen.