Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Maidbronn, die Erschließung erfolgt über die Versbacher Straße und ist gesichert.
Die dem Antrag beigefügte Begründung der Zulässigkeit nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB kann vom Gremium mitgetragen werden (zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im wesentlichen gewahrt).
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis und erteilt nach kurzer Beratung
das gemeindliche Einvernehmen.