Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Gestaltungssatzung Altort Rimpar. Die Grundstückseigentümer haben das Haupthaus gemäß de städtebaulichen Festsetzungen der Gestaltungssatzung renoviert und hierfür wurden auch Fördermittel ausgezahlt.

 

Nachdem sich die beiden Nebengebäude in einem schlechten Zustand befinden, soll auch hier nun eine Sanierung erfolgen. Anhand einer vom Antragsteller erstellten Power Point-Präsentation wurde die Situation den Ratsmitgliedern verdeutlicht. Die beiden zusammenhängenden Nebengebäude sind derzeit mit einem Satteldach versehen. Dieses soll abgenommen und ein Kniestock zur besseren Nutzmöglichkeit eingezogen werden. Das Dach der Nebengebäude soll als flach geneigtes Pultdach ausgeführt werden, da jeweils eine Photovoltaikanlage aufgebracht werden soll.

 

Gemäß der Gestaltungssatzung Altort sind Nebengebäude mit einem Sattel- oder Pultdach mit 25 bis 50 Grad Neigung auszubilden. Des weiteren dürfen Dächer nur mit naturroten oder rotbraunen Tonziegeln gedeckt werden.

 

Um das Vorhaben wie angedacht verwirklichen zu können, sind somit Befreiungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Altort erforderlich.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und beschließt nach ausführlicher Diskussion, die erforderlichen Befreiungen in Aussicht zu stellen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und des Vorhabens, Photovoltaikanlagen zu installieren, kann den Befreiungen zugestimmt werden. Der Rat betont in diesem Zusammenhang, dass es sich hierbei um eine Entscheidung im Einzelfall und keinesfalls um eine grundsätzliche Entscheidung handelt.