Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

In diesem Teilbereich von Maidbronn und somit im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans befinden sich derzeit keine Versorgungsanlagen aus den Bereichen

Strom/ GAS bzw. Datenleitungen unseres Unternehmens.

Allerdings verläuft eine Gas Hauptleitung im angrenzenden Weg mit der Flurnummer 6181. Die Versorgungsleitung hat einen Schutzstreifen von beidseits der

Leitungsachse von 1mtr.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es bei Bauarbeiten zu Näherungen und Kreuzungen von den vorhandenen Versorgungsleitungen kommen kann.

Weiterhin weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden.

Gegen die 11. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 23.01.2023 bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.


Beschluss:

Bepflanzungen sind im Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht geplant.

Die Gas-Hauptleitung im Weg Flur- Nr. 6181 liegt außerhalb des Geltungsbereiches der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Leitung ist auf dem Lageplan dargestellt und unter C. Nachrichtliche Übernahme beschrieben. Die Legende wird korrigiert, da der Schutzbereich zu dieser Leitung nur 1 m statt 10 m beträgt.

 

Vom Marktgemeinderat wird der Hinweis zur Kenntnis genommen