In diesem Teilbereich von Maidbronn und
somit im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans befinden sich derzeit
keine Versorgungsanlagen aus den Bereichen
Strom/ GAS bzw. Datenleitungen unseres
Unternehmens.
Allerdings verläuft eine Gas Hauptleitung im
angrenzenden Weg mit der Flurnummer 6181. Die Versorgungsleitung hat einen Schutzstreifen von beidseits der
Leitungsachse von 1mtr.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es
bei Bauarbeiten zu Näherungen und Kreuzungen von den vorhandenen
Versorgungsleitungen kommen kann.
Weiterhin weisen darauf hin, dass die
Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind,
da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden.
Gegen die 11. Änderung
des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 23.01.2023 bestehen keine
grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der
Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Beschluss:
Bepflanzungen sind im Geltungsbereich der
11. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht geplant.
Die Gas-Hauptleitung im Weg Flur- Nr. 6181
liegt außerhalb des Geltungsbereiches der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes. Die Leitung ist auf dem Lageplan dargestellt und unter
C. Nachrichtliche Übernahme beschrieben. Die Legende wird korrigiert, da der
Schutzbereich zu dieser Leitung nur 1 m statt 10 m beträgt.
Vom Marktgemeinderat wird der Hinweis zur
Kenntnis genommen