Bodendenkmalpflegerische Belange:
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu
Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege oder die
Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8
Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält
dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine
Rückfragen zur Beteiligung des
BLfD im Rahmen
der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Da durch die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gewerbeflächen aus dem FNP herausgenommen, jedoch die Trasse der geplanten
Umgehung noch nicht hinein genommen werden, sind die Hinweise hier nicht von
Belang.