Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die

Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des

BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Da durch die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbeflächen aus dem FNP herausgenommen, jedoch die Trasse der geplanten Umgehung noch nicht hinein genommen werden, sind die Hinweise hier nicht von Belang.