Das Gebiet ist als Karstgebiet bzw. Gebiet
mit klüftigem Untergrund eingestuft. Das geplante Vorhaben liegt nicht in einem
amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet und nicht im amtlich festgesetzten
Überschwemmungsgebiet eines Gewässers.
Erforderliche Ausgleichsflächen sollten als
Uferstreifen entlang von Gewässern ausgewiesen werden.
Bezüglich der grundsätzlichen,
wasserwirtschaftlichen Belange wird dem Verfahrensführer (Gemeinde) empfohlen,
auch den allgemeinen amtlichen Sachverständigen in der Wasserwirtschaft, das
zuständige Wasserwirtschaftsamt, hier: Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA)
im Verfahren zu beteiligen zum allgemeinen Gewässer- und Bodenschutz, sowie zum
Umgang mit Niederschlagswasser.
Durch die o. g. Bauleitplanung werden keine
ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse ersetzt.
Sofern z. B. Veränderungen an Gewässern/ wasserführenden Gräben vorgesehen sind
(z. B. Änderungen an den Uferböschungen usw.) bzw. Biotope oder Teiche neu
errichtet bzw. wesentlich geändert werden sollen oder Niederschlagswasser aus
einem Baugebiet in ein Gewässer eingeleitet werden soll (z. B. über ein Regenrückhaltebecken),
ist dies ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren abzuprüfen. Bitte
ggf. vorab dann mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) abklären.
Für die im
Geltungsbereich gelegenen Flurstücke besteht kein Eintrag im Altlastenkataster
ABuDIS.
Beschluss:
Die Hinweise zu Karstgebiet /
Wasserschutzgebiet / Überschwemmungsgebiet / Altlastenkataster werden zur
Kenntnis genommen.
Ausgleichsflächen werden nicht
benötigt, da die bisherige Nutzung nicht geändert wird.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
wurde beteiligt und hat am 24 04.23 eine Stellungnahme abgegeben.
Es
werden keine wasserrechtlichen Genehmigungen benötigt. Es wird zur Kenntnis
genommen, dass diese separat beantragt werden müssten.