Zur
11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Rimpar wird aus der Sicht
des Immissionsschutzes wie folgt Stellung genommen:
Es
ist vorgesehen, die im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
genehmigten Gewerbegebietsflächen im Süden von Maidbronn aus dem Flächennutzungsplan
herauszunehmen.
Seitens des Immissionsschutzes bestehen hierzu
keine Einwände.
Beschluss:
Keine
Abwägung erforderlich