Zu diesem Belang wird auf die Stellungnahme des
Bayer. Landesamtes verwiesen, die von der Gemeinde direkt zu beteiligen war.
Beschluss:
Der Verweis wird zur Kenntnis
genommen.
Das Landesamt für Denkmalpflege
hat am 03.04.23 eine Stellungnahme abgegeben, in der auf
bodendenkmalpflegerische Belange hingewiesen wird. Da durch die 11. Änderung
des Flächennutzungsplanes Gewerbeflächen aus dem FNP herausgenommen, jedoch die
Trasse der geplanten Umgehung noch nicht hineingenommen werden, sind die
Hinweise hier nicht von Belang.