Der Markt Rimpar möchte mit der 11. Änderung
des Flächennutzungsplanes als Gewerbegebiet ausgewiesene Flächen im Süden von
Maidbronn aus der Flächennutzungsplanung herausnehmen, um damit die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Trasse einer geplanten
Umgehungsstraße an dieser Stelle zu schaffen. Die Aufnahme der Trasse der
geplanten Umgehungsstraße ist nicht Bestandteil der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans.
Da es sich somit nur um eine Aufhebung der
bisherigen Flächennutzungsplanung als Gewerbegebiet handelt, gibt es derzeit
keine Veränderungen an den Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima.
Der Stabsstellenfachbereich 7 beim
Landratsamt Würzburg hat keine Einwände gegen das Vorhaben, da mit der
Herausnahme des Gewerbegebiets aus der Flächennutzungsplanung zunächst keine
negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima entstehen werden. Die
Planung einer Trasse für eine künftige Umgehungsstraße ist nicht Bestandteil der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans und wird daher gesondert betrachtet werden.
Beschluss:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.