Der vorliegende Vorentwurf zur 11. Flächennutzungsplanänderung
sieht die Herausnahme von Teilen des rechtskräftigen Gewerbegebiets südlich Maidbronn
zugunsten einer geplanten Umgehungsstraße vor (vgl. S. 3. der Begründung). Mit
dieser Flächenrücknahme werden keine raumordnerischen Belange im Hinblick auf
die Ziele und Grundsätzlich im Bayerischen Landesplanungsgesetz, im
Landesentwicklungsprogramm und im Regionalplan der Region Würzburg
beeinträchtigt.
Zum in der Begründung zum Vorentwurf gesetzten Passus, dass eine
Gewerbegebietsausweisung an anderer Stelle über eine separate Flächennutzungsplanänderung
erfolgen soll, weisen wir vorsorglich auf die Anwendung des Bedarfsnachweis für
neue Siedlungsflächen hin (https://www.flaechensparoffensive.bayern/fileadmin/user_upload/flaechensparoffensive/downloads/AuslegungshilfeBedarfsnachweis_Stand092021.pdf)
Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der
Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger
öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.
Bitte lassen Sie uns nach Abschluss die rechtskräftige Fassung des
Plans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) an folgende
E-Mail-Adresse zukommen: poststelle@reg-ufr.bayern.de
Beschluss:
Der Hinweis zum Bedarfsnachweis
bei Ausweisung von Gewerbegebieten an anderer Stelle wird zur Kenntnis
genommen.
Die
rechtskräftige Fassung des Bebauungsplanes wird durch die Bauverwaltung an die
genannte E-Mail-Adresse versandt.