Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Der vorliegende Vorentwurf zur 11. Flächennutzungsplanänderung sieht die Herausnahme von Teilen des rechtskräftigen Gewerbegebiets südlich Maidbronn zugunsten einer geplanten Umgehungsstraße vor (vgl. S. 3. der Begründung). Mit dieser Flächenrücknahme werden keine raumordnerischen Belange im Hinblick auf die Ziele und Grundsätzlich im Bayerischen Landesplanungsgesetz, im Landesentwicklungsprogramm und im Regionalplan der Region Würzburg beeinträchtigt.

Zum in der Begründung zum Vorentwurf gesetzten Passus, dass eine Gewerbegebietsausweisung an anderer Stelle über eine separate Flächennutzungsplanänderung erfolgen soll, weisen wir vorsorglich auf die Anwendung des Bedarfsnachweis für neue Siedlungsflächen hin (https://www.flaechensparoffensive.bayern/fileadmin/user_upload/flaechensparoffensive/downloads/AuslegungshilfeBedarfsnachweis_Stand092021.pdf)

Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.

Bitte lassen Sie uns nach Abschluss die rechtskräftige Fassung des Plans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) an folgende E-Mail-Adresse zukommen: poststelle@reg-ufr.bayern.de


Beschluss:

Der Hinweis zum Bedarfsnachweis bei Ausweisung von Gewerbegebieten an anderer Stelle wird zur Kenntnis genommen.

Die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplanes wird durch die Bauverwaltung an die genannte E-Mail-Adresse versandt.