Sitzung: 29.06.2023 MGR/031/2023
Beschluss: Zurückgestellt
Aus Anlass der Verlegung der Kreisstraße n WÜ3 und WÜ8
im Rahmen der Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrten Rimpar und Maidbronn
wurde beantragt, ein Unternehmensverfahren einzuleiten. Im Verfahren sollen der
durch dieses Unternehmen entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von
Eigentümern verteilt und durch das Unternehmen entstehende Nachteile für die
allgemeine Landeskultur vermieden werden.
Mit Anordnung des Unternehmensverfahrens durch das Amt
für Ländliche Entwicklung Unterfranken entsteht die Teilnehmergemeinschaft
Rimpar 4. Der Teilnehmergemeinschaft obliegt die Neuordnung des
Verfahrensgebietes. Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Planung und der Bau von
gemeinschaftlichen Anlagen, soweit es der Zweck der Flurneuordnung erfordert.
Nach derzeitigem Stand sind die Rekultivierung von ca. 11 km Erdwegen und die
Neuanlage von ca. 2,8 ha Landschaftspflegemaßnahmen vorgesehen.
Welche Maßnahmen jedoch tatsächlich geplant und
umgesetzt werden, entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Dieser
wird nach Anordnung des Verfahrens von der Teilnehmergemeinschaft gewählt.
Während des laufenden unternehmensbedingten
Flurneuordnungsverfahrens und vor der planrechtlichen Behandlung des Wege- und
Gewässerplans muss durch Vereinbarung geregelt werden, wer für die neuen
Anlagen zukünftig Eigentum und Unterhaltung übernehmen wird. Dabei gehen
Eigentum und Unterhaltung der durch die Teilnehmergemeinschaft geschaffenen
gemeinschaftlichen Anlagen regelmäßig auf die Kommune über.
Daher ist es zweckmäßig, bereits vor Anordnung des
Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz von der Kommune die grundsätzliche
Zustimmung zur Übernahme von Eigentum und Unterhaltung der von der künftigen
Teilnehmergemeinschaft zu planenden gemeinschaftlichen Anlagen zu erhalten.
Der empfohlene Beschlussvorschlag wird vom
Marktgemeinderat kritisch diskutiert, da nicht klar ist, worauf man sich da
eigentlich einlässt. Der Marktgemeinderat möchte auch für die Übernahme der
einzelnen Anlagen sich eine Entscheidung vorbehalten. Nach eingehender
Diskussion schlägt Bürgermeister Weidner vor, den Tagesordnungspunkt
zurückzustellen und Frau Reußner vom Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.
Beschluss:
Der
Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Frau Reußner vom Amt für ländliche
Entwicklung Unterfranken wird zu einer der nächsten Marktgemeinderatssitzungen
eingeladen, um das Verfahren vorzustellen und zu erklären.