Beschluss: Zurückgestellt

Aus Anlass der Verlegung der Kreisstraße n WÜ3 und WÜ8 im Rahmen der Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrten Rimpar und Maidbronn wurde beantragt, ein Unternehmensverfahren einzuleiten. Im Verfahren sollen der durch dieses Unternehmen entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und durch das Unternehmen entstehende Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden werden.

 

Mit Anordnung des Unternehmensverfahrens durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken entsteht die Teilnehmergemeinschaft Rimpar 4. Der Teilnehmergemeinschaft obliegt die Neuordnung des Verfahrensgebietes. Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Planung und der Bau von gemeinschaftlichen Anlagen, soweit es der Zweck der Flurneuordnung erfordert. Nach derzeitigem Stand sind die Rekultivierung von ca. 11 km Erdwegen und die Neuanlage von ca. 2,8 ha Landschaftspflegemaßnahmen vorgesehen.

 

Welche Maßnahmen jedoch tatsächlich geplant und umgesetzt werden, entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Dieser wird nach Anordnung des Verfahrens von der Teilnehmergemeinschaft gewählt.

 

Während des laufenden unternehmensbedingten Flurneuordnungsverfahrens und vor der planrechtlichen Behandlung des Wege- und Gewässerplans muss durch Vereinbarung geregelt werden, wer für die neuen Anlagen zukünftig Eigentum und Unterhaltung übernehmen wird. Dabei gehen Eigentum und Unterhaltung der durch die Teilnehmergemeinschaft geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen regelmäßig auf die Kommune über.

 

Daher ist es zweckmäßig, bereits vor Anordnung des Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz von der Kommune die grundsätzliche Zustimmung zur Übernahme von Eigentum und Unterhaltung der von der künftigen Teilnehmergemeinschaft zu planenden gemeinschaftlichen Anlagen zu erhalten.

 

Der empfohlene Beschlussvorschlag wird vom Marktgemeinderat kritisch diskutiert, da nicht klar ist, worauf man sich da eigentlich einlässt. Der Marktgemeinderat möchte auch für die Übernahme der einzelnen Anlagen sich eine Entscheidung vorbehalten. Nach eingehender Diskussion schlägt Bürgermeister Weidner vor, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und Frau Reußner vom Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.


Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Frau Reußner vom Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken wird zu einer der nächsten Marktgemeinderatssitzungen eingeladen, um das Verfahren vorzustellen und zu erklären.