Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Die Stellungnahme bezieht sich auf die Versorgungsleitungen der Mainfranken Netze GmbH (MFN), Stadtwerke Würzburg AG (STW) sowie der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV). Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen den genannten Flächennutzungsplan.

 

Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die bestehenden Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt und falls erforderlich gesichert werden. Sollten Umlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen. Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH sind nicht betroffen.

 

Wir verweisen auf unsere beigefügte Stellungnahme vom 21.03.2023, die weiter-hin ihre Gültigkeit hat. Bei einer Bepflanzung muss darauf geachtet werden, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren bestehenden Versorgungsleitungen haben. Grundsätzlich sind hierbei die Festlegungen der DIN 18920 sowie die DVGW-Arbeitsblätter GW 125, G 462 und W 403 einzuhalten.

Für spartenübergreifende Netzauskunft setzen Sie sich bitte rechtzeitig im Zuge der Planung und vor Baubeginn im Rahmen Ihrer Erkundigungspflicht mit unserem zentralen Kontakt planauskunft@mainfrankennetze.de in Verbindung. Ein bereits vorhandener Zugang zu unserem 24/7 Portal Netzauskunft kann hierfür ebenfalls genutzt werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm zur Kenntnis, dass gegen die 11. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 27. April 2023 keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen.

 

Die Hinweise auf die Kostenteilung bei erforderlicher Umlegung von Versorgungseinrichtungen wird zu Kenntnis genommen. Im Geltungsbereich ist es bisher nicht geplant, Bäume zu pflanzen. Es werden lediglich Flächen herausgenommen.