Gegen die o. a. Flächennutzungsplanänderung bestehen keine flurbereinigungs-rechtlichen Bedenken.
Im Arbeitsprogramm des
Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist für das Jahr 2023 die
Anordnung einer unternehmensbedingten Flurbereinigung vorgesehen. Die
Flurstücke, die von o. g. Flächennutzungsplan-Änderung berührt sind, werden
voraussichtlich im Flurneuordnungsverfahren beteiligt sein.
Beschluss:
Dass von Seiten des ALE keine Bedenken gegen die 11. Änderung des FNP
erhoben werden, wird vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Hinweis,
dass die Flurstücke im Jahr 2023 im Flurbereinigungsverfahren aufgenommen sind,
wird zur Kenntnis genommen.