Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 30.03.2023 im Grundsatz beschlossen, dem Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ beizutreten und diesem die kommunale Verkehrsüberwachung mit folgendem Stundenumfang zu übertragen:

 

Jahr     ruhender Verkehr      fließender Verkehr    Gemeinde

2024    50 Stunden / Monat                20 Stunden / Monat   

2025    50 Stunden / Monat                20 Stunden / Monat   

 

Der aktuelle Terminplan sieht vor, den Zweckverband zum 1. Oktober 2023 zu gründen. Da eine Aufgabenübertragung an den Zweckverband nur möglich ist, wenn keine laufenden Zweckvereinbarungen mehr bestehen hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.03.2023 eine einvernehmliche Aufhebung aller bestehenden Zweckvereinbarungen zum 30. September 2023 beschlossen. Die Verwaltung steht aktuell noch in Verhandlungen mit der Fa. Radarwacht und wird bis zur Fraktionssitzung am Montag ein Ergebnis vorlegen.

 

Die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften, die einen Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Zweckverband gefasst haben, können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.

 

Nach Art. 18 KommZG werden die Rechtsverhältnisse eines Zweckverbands durch eine von den Beteiligten zu vereinbarende Verbandssatzung geregelt. Der finale Satzungsentwurf, Stand: 11. Juli 2023 liegt nun vor (siehe Anlage 2).

 

Bürgermeister Weidner führt aus, dass die Gründung des Zweckverbandes und die damit verbundene Übertragung der Verkehrsüberwachung nur der Einstieg in die interkommunale Zusammenarbeit ist. Weitere Aufgabenbereiche wie beispielsweise eine Zusammenarbeit bei der EDV, den Zusammenschluss von Standesämtern, Bauhöfen, Wasserversorgung, Bürgerenergie mit Regionalwerk oder ganz aktuell die Kommunale Wärmeplanung könnten folgen.

 

„Die Grenzen zur ILE und zum KU müssen jedoch in jedem Fall diskutiert werden, je nachdem wen man fragt sagt der eine oder andere: Keine weiteren Aufgaben zum KU bis das besser aufgestellt ist. Bei der ILE wird das von ehrenamtlichen getragen, das macht die Arbeit nicht immer schneller, also hat hier nicht nur die Verkehrsüberwachung ihren Sinn“, erläutert Bürgermeister Weidner.

 

Zum Stand vorzeitige Vertragsauflösung mit der Firma Radarwacht (gekündigt zum 31.07.2024) gibt Bürgermeister Weidner bekannt, dass mit dem Landratsamt (Regionalmanagement) und der Kommunalaufsicht verschiedene Alternativen besprochen wurden. Am sinnvollsten erscheint die Übertragung der Aufgabe in der konstituierenden Sitzung des Zweckverbandes, so dass dieser in den Vertrag eintreten kann bis zum Ende der Laufzeit 31.07.2024. Die Alternative später in den Zweckverband einzutreten würde bedeuten, dass sämtliche Gemeinden, die bereits einen Beitrittsbeschluss gefasst haben, diesen erneut nach der Sommerpause beschließen müssten, da die Anlage 1 Bestandteil der Satzung ist, in der alle Gemeinden aufgelistet sind, die dem Zweckverband beitreten. Dies würde eine unverhältnismäßige Verzögerung nach sich ziehen, da die konstituierende Sitzung bereits für den 26.10.2024 geplant ist.

 

Die Anfragen, ob der Gemeinde ein finanzieller Verlust entsteht beantwortet Bürgermeister Weidner, dass er sicher ist, ohne Verlust aus der Verkehrsüberwachung mit der Fa. Radarwacht herauszukommen, dass es kostenneutral aufgehen wird und keine Schlechterstellung zu heute es geben wird, auch wenn weiterhin die Sicherheit des Straßenverkehrs im Vordergrund stehen sollte und nicht die finanzielle Bilanz. Er empfiehlt, die als Anlage beigefügte Satzung zu beschließen.


Beschluss:

 

  1. Der Markt Rimpar schließt sich zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), soweit diese nach § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) in der Zuständigkeit des Marktes Rimpar liegen, mit den weiteren beteiligten Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (siehe Anlage 1) gem. Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zum Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ zusammen und beschließt hierzu die im Wortlaut als Anlage 2 beiliegende Verbandssatzung, Stand: 11. Juli 2023. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Marktgemeinderat Rimpar beschließt, den Markt Reichenberg als Bevollmächtigten für die Beantragung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Verbandsatzung des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ festzulegen.