Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 30.03.2023
im Grundsatz beschlossen, dem Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit
Mainfranken“ beizutreten und diesem die kommunale Verkehrsüberwachung mit
folgendem Stundenumfang zu übertragen:
Jahr ruhender Verkehr fließender Verkehr Gemeinde
2024 50
Stunden / Monat 20 Stunden / Monat
2025 50
Stunden / Monat 20 Stunden / Monat
Der aktuelle Terminplan sieht vor, den Zweckverband
zum 1. Oktober 2023 zu gründen. Da eine Aufgabenübertragung an den Zweckverband
nur möglich ist, wenn keine laufenden Zweckvereinbarungen mehr bestehen hat der
Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.03.2023 eine einvernehmliche Aufhebung
aller bestehenden Zweckvereinbarungen zum 30. September 2023 beschlossen. Die
Verwaltung steht aktuell noch in Verhandlungen mit der Fa. Radarwacht und wird
bis zur Fraktionssitzung am Montag ein Ergebnis vorlegen.
Die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften, die
einen Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Zweckverband gefasst haben, können
der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.
Nach Art. 18 KommZG werden die Rechtsverhältnisse
eines Zweckverbands durch eine von den Beteiligten zu vereinbarende
Verbandssatzung geregelt. Der finale Satzungsentwurf, Stand: 11. Juli 2023
liegt nun vor (siehe Anlage 2).
Bürgermeister Weidner führt aus, dass die Gründung des
Zweckverbandes und die damit verbundene Übertragung der Verkehrsüberwachung nur
der Einstieg in die interkommunale Zusammenarbeit ist. Weitere Aufgabenbereiche
wie beispielsweise eine Zusammenarbeit bei der EDV, den Zusammenschluss von Standesämtern,
Bauhöfen, Wasserversorgung, Bürgerenergie mit Regionalwerk oder ganz aktuell
die Kommunale Wärmeplanung könnten folgen.
„Die Grenzen zur ILE und zum KU müssen jedoch in jedem
Fall diskutiert werden, je nachdem wen man fragt sagt der eine oder andere: Keine
weiteren Aufgaben zum KU bis das besser aufgestellt ist. Bei der ILE wird das
von ehrenamtlichen getragen, das macht die Arbeit nicht immer schneller, also
hat hier nicht nur die Verkehrsüberwachung ihren Sinn“, erläutert Bürgermeister
Weidner.
Zum Stand vorzeitige Vertragsauflösung mit der Firma
Radarwacht (gekündigt zum 31.07.2024) gibt Bürgermeister Weidner bekannt, dass
mit dem Landratsamt (Regionalmanagement) und der Kommunalaufsicht verschiedene
Alternativen besprochen wurden. Am sinnvollsten erscheint die Übertragung der
Aufgabe in der konstituierenden Sitzung des Zweckverbandes, so dass dieser in
den Vertrag eintreten kann bis zum Ende der Laufzeit 31.07.2024. Die
Alternative später in den Zweckverband einzutreten würde bedeuten, dass
sämtliche Gemeinden, die bereits einen Beitrittsbeschluss gefasst haben, diesen
erneut nach der Sommerpause beschließen müssten, da die Anlage 1 Bestandteil
der Satzung ist, in der alle Gemeinden aufgelistet sind, die dem Zweckverband
beitreten. Dies würde eine unverhältnismäßige Verzögerung nach sich ziehen, da
die konstituierende Sitzung bereits für den 26.10.2024 geplant ist.
Die Anfragen, ob der Gemeinde ein finanzieller Verlust
entsteht beantwortet Bürgermeister Weidner, dass er sicher ist, ohne Verlust
aus der Verkehrsüberwachung mit der Fa. Radarwacht herauszukommen, dass es
kostenneutral aufgehen wird und keine Schlechterstellung zu heute es geben
wird, auch wenn weiterhin die Sicherheit des Straßenverkehrs im Vordergrund
stehen sollte und nicht die finanzielle Bilanz. Er empfiehlt, die als Anlage
beigefügte Satzung zu beschließen.
Beschluss:
- Der Markt Rimpar schließt sich
zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24
Straßenverkehrsgesetz (StVG), soweit diese nach § 88 Abs. 3 der
Zuständigkeitsverordnung (ZustV) in der Zuständigkeit des Marktes Rimpar liegen,
mit den weiteren beteiligten Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
(siehe Anlage 1) gem. Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KommZG) zum Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit
Mainfranken“ zusammen und beschließt hierzu die im Wortlaut als Anlage 2
beiliegende Verbandssatzung, Stand: 11. Juli 2023. Die Anlage 2 ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Marktgemeinderat Rimpar beschließt,
den Markt Reichenberg als Bevollmächtigten für die Beantragung der
rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Verbandsatzung des Zweckverbandes
„Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ festzulegen.