Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Bürgermeister Weidner verweist auf die Beratungen im KUFBA – Waldausschuss, auf dessen Grundlage der Förster Philipp Stamm folgende Vorlage erstellt hat:

 

Ziel ist, dass alle Rimparer Bürger mit einer Feuerstelle Holz aus dem Gemeindewald bekommen

 

Rahmenbedingungen:

 

·         Aufgrund des Klimawandels müssen in den nächsten Jahren größere Mengen Schadholz (v.a. Fichte) aus zufälligen Ereignissen geerntet werden

 

·         Diese Problematik limitiert den Holzeinschlag im Laubholz, weshalb es nur begrenzt Brennholz geben wird

 

·         Dafür müssen die Mengen allerdings begrenzt werden, weshalb Bürger mit einem hohen Brennholzbedarf evtl. nicht vollständig aus dem Gemeindewald bedient werden können. In diesem Fall muss auf die Staatsforsten oder den privaten Brennstoffhandel verwiesen werden.

 

Ablauf (Vorbild: Stadt Arnstein)

 

·         Es wird in der Gemeindeverwaltung bei Frau Hart eine Liste geführt, in der sich alle Bürger, die ein Los ersteigern wollen eintragen lassen oder die sich für Selbstwerberdurchforstungen bewerben (Erfahrung vorausgesetzt)

 

·         Folgende Daten müssen angegeben werden: Name, Post-Adresse, Nachweis über Feuerstelle, Nachweis über Motorsägenschein, PKW-Kennzeichen, Handynummer oder Festnetz und wenn vorhanden Mailadresse.

 

·         Wer sich für die Versteigerung anmbeldet muss den AGBs zustimmen In den AGBs ist folgendes geregelt: UVV-Regeln, allgemeine Verhaltensregeln, Fristen.

 

·         Versteigert wird Polterholz und Kronenholz

 

·         Selbstwerberdurchforstungen werden weiterhin mit dem Förster individuell vereinbart

 

·         Die Lose für Polterholz und Kronenholz werden im Wald markiert mit unverbindlicher Mengenangabe

 

·         Die Lose für Polterholz und Kronenholz werden auf einer Karte eingezeichnet

 

·         Die Karten werden im Internet und über einen Aushang veröffentlicht

 

·         Die Bürger haben ausreichend Zeit (mindestens zwei Wochen) die Lose zu besichtigen

 

·         Versteigert werden die Lose an einem zentralen Termin im Bauhof

 

·         Die Bürger können die Lose per Handzeichen ersteigern

 

·         Es wird eine Mengen-Obergrenze festgelegt, damit möglichst jeder Bürger die Möglichkeit hat ein Los zu ersteigern.

 

·         Gewerbliche Kunden sind von der Versteigerung ausgenommen, der Verkauf an gewerbliche Kunden erfolgt zu Marktpreisen über den FMR Rimpar

 

  • Es werden vorab Mindestgebote für die jeweiligen Lose Polterholz und Kronenholz angegeben

 

Beschreibung der Vorteile:

 

  • Die Bürger haben die Möglichkeit ein Los zu ersteigern, welches den eigenen Fähigkeiten und der eigenen Ausrüstung entspricht. Bsp.: Bürger, die keinen Schlepper besitzen, können sich ein Los ersteigern, welches nahe an einem Forstweg liegt

 

  • Das Personal der Gemeinde wird entlastet, zwar bedarf das System einer guten Vorbereitung, es ist im Allgemeinen aber viel effizienter genau wie bspw. in Arnstein oder Kürnach.

 

  • Die Waldarbeiter müssen ihre anstehenden Arbeiten nicht niederlegen, um mit Bürgern Lose zu besichtigen

 

  • Die Waldarbeiter stehen nicht unter ständiger Kritik bezüglich der Fairness der Losvergabe

 

  • Die Bürger zahlen den Preis, der ihnen das Los wert ist

 

  • Die Gemeinde hat potenziell gute Erlöse aus dem Brennholzverkauf

 

Der Vorschlag des Försters wird von allen Fraktionen im Marktgemeinderat begrüßt, so dass folgender Auftrag beschlossen wird:


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Empfehlung im KUFBA-Waldausschuss und dem daraus folgendem Vorschlag des Försters eine konkrete Ausgestaltung des Verfahrens zu erarbeiten und umzusetzen.