Sitzung: 21.09.2023 MGR/034/2023
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Gem. Art. 31 Abs. 4 GO sind alle
Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden
öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich
schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu
erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren
Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott
helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus
Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle
der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis
mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung
seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen
Beteuerungsformel einzuleiten. Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.
In der Sitzung bittet Bürgermeister Weidner die neuen
Ratsmitglieder vorzutreten, um sie zu vereidigen. Alle 4 Ratsmitglieder legen
gemeinsam den Amtseid ab.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat hat die Vereidigung der 4 neuen Marktgemeinderats-mitglieder
zur Kenntnis genommen.