Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Zur 8. Änderung des Bebauungsplans „Scheuerberg I“ zum Neubau eines Einzelhandelsmarktes wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13.04.2023 am Verfahren im Zeitraum vom 17.04.2023 bis 19.05.2023  gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, sich im Zeitraum vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 ebenfalls am Verfahren zu beteiligen. Dies wurde durch Aushang an der Amtstafel und durch Veröffentlichung auf der Homepage des Marktes Rimpar fristgerecht bekannt gemacht (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

Im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Bürgerstellungnahmen abgegeben.

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in ihren Stellungnahmen keine Bedenken und Anregungen vorgetragen:

-       Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

-       Autobahndirektion Nordbayern

-       Bundesamt für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen der Bundeswehr

-       Bezirk Unterfranken – Fachberater Fischerei

-       Gemeinde Estenfeld

-       Gemeinde Hausen

-       Gemeinde Unterpleichfeld

-       Gemeinde Veitshöchheim

-       Handwerkskammer Unterfranken

-       Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

-       Kreisjugendring Würzburg

-       Landkreis Würzburg, Kreisheimatpflege

-       Regionaler Planungsverband Würzburg

-       Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern

-       Regierung von Unterfranken – Raumordnung und Landesplanung

-       Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern

-       Staatliches Bauamt Würzburg

-       Stadt Arnstein

-       Stadt Würzburg

 

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgetragen:

-       Bayerischer Bauernverband

-       Bezirk Unterfranken

-       Bund Naturschutz in Bayern e. V.

-       Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

-       Deutsche Funkturm GmbH

-       Gemeinde Güntersleben

-       Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V.

-       Landratsamt Würzburg – Denkmalschutz

-       PLEdoc – Netzauskunft

-       Staatliches Bauamt Würzburg – Abteilung Straßenbau

-       Staatliches Gesundheitsamt

-       Staatliches Schulamt

-       Team Orange

-       Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in ihren Stellungnahmen Anregungen und Bedenken vorgetragen:

-       Regierung von Unterfranken – Brand- und Katastrophenschutz

-       Landratsamt Würzburg – Bauamt, Naturschutz, Wasserrecht, Immissionsschutz, Kreisentwicklung, Gesundheitsamt

-       Landratsamt Würzburg, Bauplanungsrecht/Städtebau

-       Mainfranken Netze GmbH

-       Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

-       Deutsche Telekom Technik

-       Bayernwerke Netze GmbH

 

Für die eingegangenen Stellungnahmen wurde seitens KH Planwerk eine entsprechende Tabelle mit Abwägungsvorschlag erstellt, welche den Mitgliedern des Marktgemeinderates rechtzeitig vor der Sitzung über das Ratsinfoportal zur Verfügung gestellt wurde und Bestandteil dieses Protokolls ist.

 

Anhand der vorliegenden Tabelle mit entsprechender Abwägungsempfehlung wurden die einzelnen Stellungnahmen durch das Gremium behandelt.


Beschluss:

Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die im Zuge der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken wurden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen und abgewogen.

 

Der Marktgemeinderat stimmt der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk aus Petersberg vom 16.09.2023 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind, zu. Die vorliegende Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses und dieses Protokolls.

 

Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden als Stellungnahme des Marktes Rimpar beschlossen.