Zur 8.
Änderung des Bebauungsplans „Scheuerberg I“ zum Neubau eines
Einzelhandelsmarktes wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit
Schreiben vom 13.04.2023 am Verfahren im Zeitraum vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die
Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, sich im Zeitraum vom 17.04.2023 bis
19.05.2023 ebenfalls am Verfahren zu beteiligen. Dies wurde durch Aushang an
der Amtstafel und durch Veröffentlichung auf der Homepage des Marktes Rimpar
fristgerecht bekannt gemacht (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Im
Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden
keine Bürgerstellungnahmen abgegeben.
Folgende
Behörden und Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der beteiligung nach §
4 Abs. 2 BauGB in ihren Stellungnahmen keine Bedenken und Anregungen
vorgetragen:
- Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
- Autobahndirektion Nordbayern
- Bundesamt für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Bezirk Unterfranken – Fachberater Fischerei
- Gemeinde Estenfeld
- Gemeinde Hausen
- Gemeinde Unterpleichfeld
- Gemeinde Veitshöchheim
- Handwerkskammer Unterfranken
- Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
- Kreisjugendring Würzburg
- Landkreis Würzburg, Kreisheimatpflege
- Regionaler Planungsverband Würzburg
- Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern
- Regierung von Unterfranken – Raumordnung und Landesplanung
- Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern
- Staatliches Bauamt Würzburg
- Stadt Arnstein
- Stadt Würzburg
Folgende
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme
vorgetragen:
- Bayerischer Bauernverband
- Bezirk Unterfranken
- Bund Naturschutz in Bayern e. V.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Deutsche Funkturm GmbH
- Gemeinde Güntersleben
- Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V.
- Landratsamt Würzburg – Denkmalschutz
- PLEdoc – Netzauskunft
- Staatliches Bauamt Würzburg – Abteilung Straßenbau
- Staatliches Gesundheitsamt
- Staatliches Schulamt
- Team Orange
- Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Folgende
Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in ihren Stellungnahmen
Anregungen und Bedenken vorgetragen:
- Regierung von Unterfranken – Brand- und Katastrophenschutz
- Landratsamt Würzburg – Bauamt, Naturschutz, Wasserrecht,
Immissionsschutz, Kreisentwicklung, Gesundheitsamt
- Landratsamt Würzburg, Bauplanungsrecht/Städtebau
- Mainfranken Netze GmbH
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Deutsche Telekom Technik
- Bayernwerke Netze GmbH
Für die
eingegangenen Stellungnahmen wurde seitens KH Planwerk eine entsprechende
Tabelle mit Abwägungsvorschlag erstellt, welche den Mitgliedern des
Marktgemeinderates rechtzeitig vor der Sitzung über das Ratsinfoportal zur
Verfügung gestellt wurde und Bestandteil dieses Protokolls ist.
Anhand
der vorliegenden Tabelle mit entsprechender Abwägungsempfehlung wurden die
einzelnen Stellungnahmen durch das Gremium behandelt.
Beschluss:
Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden
keine Stellungnahmen abgegeben. Die im Zuge der formellen Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen
Hinweise, Anregungen und Bedenken wurden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis
genommen und abgewogen.
Der Marktgemeinderat stimmt der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen
des Büros KH Planwerk aus Petersberg vom 16.09.2023 über die Abwägung der
Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen
sind, zu. Die vorliegende Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses und dieses
Protokolls.
Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise,
Anregungen und Bedenken werden als Stellungnahme des Marktes Rimpar
beschlossen.