Nachdem die eingegangenen
Stellungnahmen seitens des Marktgemeinderates gewürdigt und abgewogen wurden,
kann nun der notwendige Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Die 8. Änderung des Bebauungsplans „Scheuerberg 1“ in der Fassung des
vorliegenden Planentwurfs mit Stand September 2023 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach erfolgter
Bekanntmachung in Kraft gesetzt.