Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplans „Östlich des Schleifwegs“.
Die Erschließung erfolgt über die Goerdelerstraße und ist gesichert.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden
Befreiungen in Bezug auf die Firstrichtung und die Farbe der Dacheindeckung
beantragt. Der Bebauungsplan lässt die Firstrichtung nur parallel zur Baugrenze
zu. Geplant ist jedoch, die Firstrichtung senkrecht zur Baugrenze zu errichten.
Bei dem Bauvorhaben ist eine Photovoltaikanlage geplant. Durch die Ausrichtung
des Firstes senkrecht zur Baugrenze wird die Effektivität der Anlage optimiert
(Sonneneinstrahlung/Himmelsrichtung). Befreiungen von der Firstrichtung wurden
im Gebiet „Östlich des Schleifwegs“ schon mehrfach erteilt.
Die Dacheindeckung soll mit Ziegeln in anthrazit
erfolgen. Gemäß Festsetzungen im Bebauungsplan sind rote bis dunkelbraune
Farbtönungen zulässig. Auch hier wurden bereits Befreiungen erteilt.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und erteilte die erforderlichen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Östlich des Schleifwegs“
in Bezug auf die Firstrichtung und die Farbe der Dacheindeckung sowie das
gemeindliche Einvernehmen.