Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplans „Östlich des Schleifwegs“. Die Erschließung erfolgt über die Goerdelerstraße und ist gesichert.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Befreiungen in Bezug auf die Firstrichtung und die Farbe der Dacheindeckung beantragt. Der Bebauungsplan lässt die Firstrichtung nur parallel zur Baugrenze zu. Geplant ist jedoch, die Firstrichtung senkrecht zur Baugrenze zu errichten. Bei dem Bauvorhaben ist eine Photovoltaikanlage geplant. Durch die Ausrichtung des Firstes senkrecht zur Baugrenze wird die Effektivität der Anlage optimiert (Sonneneinstrahlung/Himmelsrichtung). Befreiungen von der Firstrichtung wurden im Gebiet „Östlich des Schleifwegs“ schon mehrfach erteilt.

 

Die Dacheindeckung soll mit Ziegeln in anthrazit erfolgen. Gemäß Festsetzungen im Bebauungsplan sind rote bis dunkelbraune Farbtönungen zulässig. Auch hier wurden bereits Befreiungen erteilt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und erteilte die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Östlich des Schleifwegs“ in Bezug auf die Firstrichtung und die Farbe der Dacheindeckung sowie das gemeindliche Einvernehmen.