Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Für dieses Objekt liegt dem Markt Rimpar ein Antrag auf Nutzungsänderung des vorhandenen Wohnhauses in zwei Wohneinheiten vor. Eine bauliche Veränderung außen findet nicht statt, es handelt sich um eine reine Nutzungsänderung und Aufteilung des Gebäudes.

 

Zwei Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden, durch die zweite Wohneinheit sind gemäß der Stellplatzsatzung des Marktes Rimpar drei Stellplätze erforderlich. Der zusätzliche Stellplatz ist auf dem Grund aus Platzgründen nicht nachweisbar. Auch in zumutbarer Entfernung kann der Stellplatz nicht nachgewiesen werden. Aus diesem Grund wird seitens des Grundstückseigentümers angefragt, ob der noch fehlende Stellplatz abgelöst werden kann.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte einer Ablösung des noch notwendigen Stellplatzes zu. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ablösevertrag mit dem Grundstückseigentümer vorzubereiten und zu vollziehen.