Für dieses Objekt liegt dem Markt Rimpar ein Antrag
auf Nutzungsänderung des vorhandenen Wohnhauses in zwei Wohneinheiten vor. Eine
bauliche Veränderung außen findet nicht statt, es handelt sich um eine reine
Nutzungsänderung und Aufteilung des Gebäudes.
Zwei Stellplätze können auf dem Grundstück
nachgewiesen werden, durch die zweite Wohneinheit sind gemäß der
Stellplatzsatzung des Marktes Rimpar drei Stellplätze erforderlich. Der
zusätzliche Stellplatz ist auf dem Grund aus Platzgründen nicht nachweisbar.
Auch in zumutbarer Entfernung kann der Stellplatz nicht nachgewiesen werden.
Aus diesem Grund wird seitens des Grundstückseigentümers angefragt, ob der noch
fehlende Stellplatz abgelöst werden kann.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte einer Ablösung
des noch notwendigen Stellplatzes zu. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Ablösevertrag mit dem Grundstückseigentümer vorzubereiten und zu vollziehen.