Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Nach eingehender Prüfung durch die Kommunalaufsicht, Herrn Hofmann und dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Dr. Gaß ist das Verfahren für die Bildung und Neubesetzung der Ausschüsse durch den Fraktionswechsel von Ratsmitglied Zauter wie folgt durchzuführen:

 

Aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses (CSU: 9, IGU: 5, FREIE WÄHLER: 1, SPD: 5) können von den 10 zu vergebenden Ausschutzsitzen nach dem in der GeschO festgelegten Verfahren Hare/Niemeyer zunächst 8 Sitze nach den ganzen Teilungszahlen vergeben werden; die Nachkommastelle beträgt bei allen vier Gruppierungen 5 (CSU: 4,5; IGU: 2,5; FREIE WÄHLER: 0,5; SPD: 2,5). Daher erhalten zunächst die CSU 4, die IGU 2, die FREIEN WÄHLER keinen und die SPD 2 Sitze, damit sind also insgesamt 8 Sitze vergeben (§ 6 Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 1 i. V. m. Sätze 2 bis 4).

 

In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Verlosung unter allen vier Gruppierungen, da sie alle gleichrangig (erste Nachkommastelle lautet jeweils 5) Anspruch auf den ersten der beiden noch zu vergebenden Ausschusssitze haben. Sobald hier der Anspruch einer Gruppierung befriedigt ist, erfolgt die Verlosung des zweiten zu vergebenden Ausschusssitzes unter den übrigen drei Gruppierungen (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 1 i. V. m. Satz 5, Satz 7 Halbsatz 2 GeschO;  Anm.: So ist sichergestellt, dass keine Gruppierung durch Losentscheid gleich zwei Sitze im selben Ausschuss hinzugewinnen könnte, was eine unzulässige Überaufrundung darstellen würde, da aufgrund des math. Proporzes jeweils nur die Chance auf 4 oder 5 (CSU), je 2 oder 3 (IGU bzw. SPD) sowie 0 oder 1 Ausschusssitze (FREIE WÄHLER) besteht).

 

Das Ergebnis kann also je nach Ausgang des Losverfahrens sein, dass die IGU den Ausschusssitz, den sie zu Beginn der Wahlzeit im Losverfahren zwischen ihr und der SPD gewonnen hat, verliert, obwohl der „Anlass“ für die Ausschussumbildung hier in dem Wechsel eines Gemeinderatsmitglieds von den FREIEN WÄHLERN zur CSU-Fraktion liegt (vgl. den Ihnen von Herrn Dr. Gaß, BayGT, übersandten Beschluss des BayVGH vom 30.11.1981, Az. 5 CS 81 A.1237).

 

Das Verfahren ist analog auf die anderen Ausschüsse anzuwenden, so dass auch im Rechnungsprüfungsausschuss (6er Ausschuss) ein Losverfahren zwischen SPD und IGU durchzuführen ist.

 

In der Marktgemeinderatssitzung zog das Ratsmitglied Dr. Walter wie folgt die Lose:

Haupt-, Finanz-, Jugend-, Sozial- und Kulturausschuss (10 Mitglieder)

RL-IGU und SPD

Somit haben die CSU 4 Sitze, die RL—IGU und SPD jeweils 3 Sitze.

 

Klima-, Umwelt-, Forstwirtschaft- und Bauausschuss (10 Mitglieder)

CSU und FW

Somit haben die CSU 5 Sitze, die RL-IGU und SPD jeweils 2 Sitze und die FW 1 Sitz.

Rechnungsprüfungsausschuss (6 Mitglieder)

CSU und RL-IGU

Auf Antrag von Ratsmitglied Reith wird eine Ausschussgemeinschaft der CSU  mit den FW Thomas Härtl für den Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagen.

Somit haben die CSU 2 Sitze plus Ratsmitglied Thomas Härtl (Ausschussgemeinschaft), die SPD 1 Sitz, die RL-IGU 2 Sitze

 

Bürgermeister Weidner bedankt sich bei Dr. Walter für die Losziehung, anschließend werden die Ratsmitglieder namentlich für die Ausschüsse und sonstigen Organe mitgeteilt, die als Anlage Bestandteil dieses Protokoll ist.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die neue Ausschussbesetzung ab 30.11.2023, die als Anlage Bestandteil dieser Niederschrift ist.