Nach eingehender
Prüfung durch die Kommunalaufsicht, Herrn Hofmann und dem Bayerischen
Gemeindetag, Herrn Dr. Gaß ist das Verfahren für die Bildung und Neubesetzung
der Ausschüsse durch den Fraktionswechsel von Ratsmitglied Zauter wie folgt
durchzuführen:
Aufgrund des neuen
Stärkeverhältnisses (CSU: 9, IGU: 5, FREIE WÄHLER: 1, SPD: 5) können von den 10
zu vergebenden Ausschutzsitzen nach dem in der GeschO festgelegten Verfahren
Hare/Niemeyer zunächst 8 Sitze nach den ganzen Teilungszahlen vergeben werden;
die Nachkommastelle beträgt bei allen vier Gruppierungen 5 (CSU: 4,5; IGU: 2,5;
FREIE WÄHLER: 0,5; SPD: 2,5). Daher erhalten zunächst die CSU 4, die IGU 2, die
FREIEN WÄHLER keinen und die SPD 2 Sitze, damit sind also insgesamt 8 Sitze
vergeben (§ 6 Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 1 i. V. m. Sätze 2 bis 4).
In einem zweiten
Schritt erfolgt dann die Verlosung unter allen vier Gruppierungen, da sie alle
gleichrangig (erste Nachkommastelle lautet jeweils 5) Anspruch auf den ersten
der beiden noch zu vergebenden Ausschusssitze haben. Sobald hier der Anspruch
einer Gruppierung befriedigt ist, erfolgt die Verlosung des zweiten zu
vergebenden Ausschusssitzes unter den übrigen drei Gruppierungen (vgl. § 6 Abs.
1 Satz 7 Halbsatz 1 i. V. m. Satz 5, Satz 7 Halbsatz 2 GeschO; Anm.: So
ist sichergestellt, dass keine Gruppierung durch Losentscheid gleich zwei Sitze
im selben Ausschuss hinzugewinnen könnte, was eine unzulässige Überaufrundung
darstellen würde, da aufgrund des math. Proporzes jeweils nur die Chance auf 4
oder 5 (CSU), je 2 oder 3 (IGU bzw. SPD) sowie 0 oder 1 Ausschusssitze (FREIE
WÄHLER) besteht).
Das Ergebnis kann also
je nach Ausgang des Losverfahrens sein, dass die IGU den Ausschusssitz, den sie
zu Beginn der Wahlzeit im Losverfahren zwischen ihr und der SPD gewonnen hat,
verliert, obwohl der „Anlass“ für die Ausschussumbildung hier in dem Wechsel
eines Gemeinderatsmitglieds von den FREIEN WÄHLERN zur CSU-Fraktion liegt (vgl.
den Ihnen von Herrn Dr. Gaß, BayGT, übersandten Beschluss des BayVGH vom
30.11.1981, Az. 5 CS 81 A.1237).
Das Verfahren ist
analog auf die anderen Ausschüsse anzuwenden, so dass auch im
Rechnungsprüfungsausschuss (6er Ausschuss) ein Losverfahren zwischen SPD und
IGU durchzuführen ist.
In der
Marktgemeinderatssitzung zog das Ratsmitglied Dr. Walter wie folgt die Lose:
Haupt-, Finanz-, Jugend-, Sozial- und Kulturausschuss
(10 Mitglieder)
RL-IGU und SPD
Somit haben die
CSU 4 Sitze, die RL—IGU und SPD jeweils 3 Sitze.
Klima-, Umwelt-, Forstwirtschaft- und Bauausschuss
(10 Mitglieder)
CSU und FW
Somit haben die
CSU 5 Sitze, die RL-IGU und SPD jeweils 2 Sitze und die FW 1 Sitz.
Rechnungsprüfungsausschuss (6 Mitglieder)
CSU und RL-IGU
Auf Antrag von
Ratsmitglied Reith wird eine Ausschussgemeinschaft der CSU mit den FW Thomas Härtl für den Rechnungsprüfungsausschuss
vorgeschlagen.
Somit haben die CSU 2
Sitze plus Ratsmitglied Thomas Härtl (Ausschussgemeinschaft), die SPD 1 Sitz,
die RL-IGU 2 Sitze
Bürgermeister Weidner
bedankt sich bei Dr. Walter für die Losziehung, anschließend werden die
Ratsmitglieder namentlich für die Ausschüsse und sonstigen Organe mitgeteilt,
die als Anlage Bestandteil dieses Protokoll ist.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die neue
Ausschussbesetzung ab 30.11.2023, die als Anlage Bestandteil dieser
Niederschrift ist.