Ratsmitglied
Schmid nimmt wieder an der Sitzung teil.
1. Bürgermeister Losert erklärt, dass nun bezüglich der Abwägung der
Einwendungen ein zusammenfassender Beschluss zu fassen sei.
Ratsmitglied Wetzel weist darauf hin, dass es hier im Rat schon häufig
vorgekommen sei, Fragen der Besucher zuzulassen, z.B. bei
Kindergartenangelegenheiten und dergleichen. Er schlage deshalb vor bzw.
beantrage, abstimmen zu lassen, ob Zuhörer zum Thema zu Wort kommen dürfen.
Der Marktgemeinderat beschließt, dass
Zuhörern das Wort zum Thema erteilt werden kann:
Beschluss: 8 : 10
(Antrag damit abgelehnt).
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Schmid zur Bezeichnung der
Rechtsgrundlage bei Tagesordnungspunkt 2 (§ 3 BauGB) und einem anderen
Rechtsbezug bei Tagesordnungspunkt 3 (keine Zusammenfassung, sondern Beschluss
über die Beteiligung) erklärt 1. Bürgermeister Losert, dass es sich um eine
Verwechslung handle; es gehe jetzt darum, den Bebauungsplan in die öffentliche
Auslegung zu bringen, die Nachbesserungen werden eingearbeitet.
Abstimmung: Bebauungsplan nach Einarbeitung der Punkte zur öff.
Auslegung zu bringen:
Dafür: 12
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt, den Bebauungsplan nach Einarbeitung der
Nachbesserung in die öffentliche Auslegung zu bringen: