Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Die Bundeswehr unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien soweit militärische Belange nicht entgegenstehen.

Windenergieanlagen können grundsätzlich militärische Interessen, z.B. militärische Richtfunkstrecken, Luftverteidigungsradaranlagen oder den militärischen Flugverkehr, berühren und beeinträchtigen.

Im Bereich der geplanten Maßnahmen ist die Luftverteidigungsradaranlage Lauda-Königshofen betroffen. Die maximale Bauhöhe beträgt 556,4 m über Normalnull.

Ob und inwiefern eine Beeinträchtigung der militärischen Interessen tatsächlich vorliegt, kann in dieser frühen Planungsphase nicht beurteilt werden.

Die Bundeswehr behält sich daher vor, im Rahmen der sich anschließenden Beteiligungsverfahren (z.B. BImSchG-Verfahren) zu gegebener Zeit, wenn nötig, Einwendungen geltend machen.

Hinweis auf flugbetriebliche Bedenken gem. § 14 LuftVG:

Da bauliche Hindernisse mit einer Bauhöhe von über 100 m über Grund gem. § 14 LuftVG der luftfahrtrechtlichen Zustimmung bedürfen, werden etwaige militärisch flugbetriebliche Einwände/Bedenken über das Beteiligungsverfahren der zivilen Luftfahrtbehörde berücksichtigt.

 

An den nachfolgenden Verfahren ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) zwingend zu beteiligen.

Mailadresse: baiudbwtoeb@bundeswehr.org

 

Ratsmitglied Wetzel fragt, ob es hier überhaupt ein BimSch-Verfahren gebe, da es sich nur um zwei Windräder handle. Der Immissionsschutz greife bei Windrädern erst ab drei Anlagen.

 

Herr Edwein gibt zur Auskunft, dass es zu jeder einzelnen Anlage ein BimSch-Verfahren gebe.


Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.