Die
Bundeswehr unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien soweit militärische
Belange nicht entgegenstehen.
Windenergieanlagen
können grundsätzlich militärische Interessen, z.B. militärische
Richtfunkstrecken, Luftverteidigungsradaranlagen oder den militärischen
Flugverkehr, berühren und beeinträchtigen.
Im
Bereich der geplanten Maßnahmen ist die Luftverteidigungsradaranlage
Lauda-Königshofen betroffen. Die maximale Bauhöhe beträgt 556,4 m über
Normalnull.
Ob und
inwiefern eine Beeinträchtigung der militärischen Interessen tatsächlich
vorliegt, kann in dieser frühen Planungsphase nicht beurteilt werden.
Die
Bundeswehr behält sich daher vor, im Rahmen der sich anschließenden
Beteiligungsverfahren (z.B. BImSchG-Verfahren) zu gegebener Zeit, wenn nötig, Einwendungen
geltend machen.
Hinweis
auf flugbetriebliche Bedenken gem. § 14 LuftVG:
Da
bauliche Hindernisse mit einer Bauhöhe von über 100 m über Grund gem. § 14
LuftVG der luftfahrtrechtlichen Zustimmung bedürfen, werden etwaige militärisch
flugbetriebliche Einwände/Bedenken über das Beteiligungsverfahren der zivilen
Luftfahrtbehörde berücksichtigt.
An den
nachfolgenden Verfahren ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) zwingend zu beteiligen.
Mailadresse: baiudbwtoeb@bundeswehr.org
Ratsmitglied Wetzel fragt, ob es hier überhaupt ein
BimSch-Verfahren gebe, da es sich nur um zwei Windräder handle. Der
Immissionsschutz greife bei Windrädern erst ab drei Anlagen.
Herr Edwein gibt zur Auskunft, dass es zu jeder einzelnen Anlage ein BimSch-Verfahren gebe.
Beschluss:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.