Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:

• Open Grid Europe GmbH, Essen

• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen

• Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg

• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen

• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen

• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund

• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen

• GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen

• Viatel GmbH, Frankfurt

Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.

Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden.

Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.

Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.


Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Es erfolgt weiterhin eine Beteiligung am Verfahren, die Kompensationsmaßnahmen werden derzeit entwickelt und sind Bestandteil der nächsten Verfahrensrunde.