Im o.g. Planungsgebiet befinden
sich Zuständigkeitsbereiche des Gewerbeaufsichtsamtes Würzburg keine
Sprengstoffläger sowie keine Steinbrüche, in denen Material durch Sprengen
gewonnen wird.
Belange der Gewerbeaufsicht werden deshalb nicht berührt
Beschluss:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.