Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Im o.g. Planungsgebiet befinden sich Zuständigkeitsbereiche des Gewerbeaufsichtsamtes Würzburg keine Sprengstoffläger sowie keine Steinbrüche, in denen Material durch Sprengen gewonnen wird.

Belange der Gewerbeaufsicht werden deshalb nicht berührt


Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.