Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren, vorsorgender Bodenschutz).

Von diesen Belangen werden die Rohstoffgeologie und der vorsorgende Bodenschutz berührt. Dazu geben wir im vorliegenden Verfahren folgende Stellungnahme ab:

 

 

Rohstoffgeologie:

Belange der Rohstoffgeologie sind nicht unmittelbar betroffen. Vor der Ausweisung potenzieller externer Ausgleichsflächen (Kompensationsausgleich lt. Umweltbericht 0,52 ha) ist die Rohstoffgeologie erneut zu beteiligen um potenzielle Konflikte mit Belangen der Rohstoffgeologie frühzeitig zu vermeiden.

Bei weiteren Fragen zur Rohstoffgeologie wenden Sie sich bitte an Dr. Georg Büttner (09281/1800-4751) oder Dr. Elmar Linhardt (09281/1800-4756).

 

Vorsorgender Bodenschutz:

Die Inanspruchnahme von Flächen durch Erschließungsmaßnahmen, wie die Netzanbindung oder den Wegebau, sowie für Montage und Wartung stellt laut der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien "Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA)" vom 20. Dezember 2011 einen Eingriff in das Schutzgut Boden dar, der auszugleichen ist. Während der Errichtung von Windkraftanlagen und bei Betriebsstörungen kann es zu schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG kommen. Auf die Pflichten zur Gefahrenabwehr nach § 4 BBodSchG wird ausdrücklich hingewiesen.

Nach der Räumung der temporär eingerichteten Montage- und Lagerflächen sowie der Flächen für den Kranausleger sind entstandene Bodenverdichtungen durch Lockerungsmaßnahmen mit geeignetem Gerät zu beseitigen und die Böden in ihrer funktionalen Leistungsfähigkeit wieder-herzustellen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben der DIN 19731 zu beachten. Hilfestellungen zum umweltgerechten Umgang mit Boden sind im Leitfaden zur Bodenkundlichen Baubegleitung des Bundesverbandes Boden zu finden.

Bei weiteren Fragen zum vorsorgenden Bodenschutz wenden Sie sich bitte an Frau Peggy Bierbaß (Referat 107, Tel. 09281/1800-4724).

 

 

Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Würzburg (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde) und des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.


Beschluss:

 

Hinsichtlich der Thematik „Rohstoffgeologie“ wird eine erneute Beteiligung im Verfahren erfolgen.

 

Die Hinweise bezüglich des Thema’s „Vorsorgender Bodenschutz“ werden zur Kenntnis genommen. Die Wiederherstellung der Böden in ihren Urzustand wird ausdrücklich in den Textlichen Festsetzungen thematisiert.