Als Landesfachbehörde befassen wir uns
v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit
überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem
Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen
Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie,
Geotopschutz, Geogefahren, vorsorgender Bodenschutz).
Von diesen Belangen werden die Rohstoffgeologie und der
vorsorgende Bodenschutz berührt. Dazu geben wir im vorliegenden Verfahren folgende
Stellungnahme ab:
Rohstoffgeologie:
Belange der Rohstoffgeologie sind nicht
unmittelbar betroffen. Vor der Ausweisung potenzieller externer
Ausgleichsflächen (Kompensationsausgleich lt. Umweltbericht 0,52 ha) ist die
Rohstoffgeologie erneut zu beteiligen um potenzielle Konflikte mit Belangen der
Rohstoffgeologie frühzeitig zu vermeiden.
Bei weiteren Fragen zur
Rohstoffgeologie wenden Sie sich bitte an Dr. Georg Büttner (09281/1800-4751)
oder Dr. Elmar Linhardt (09281/1800-4756).
Vorsorgender Bodenschutz:
Die Inanspruchnahme von Flächen durch
Erschließungsmaßnahmen, wie die Netzanbindung oder den Wegebau, sowie für
Montage und Wartung stellt laut der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsministerien "Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen
(WKA)" vom 20. Dezember 2011 einen Eingriff in das Schutzgut Boden dar,
der auszugleichen ist. Während der Errichtung von Windkraftanlagen und bei
Betriebsstörungen kann es zu schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des § 2
Abs. 3 BBodSchG kommen. Auf die Pflichten zur Gefahrenabwehr nach § 4 BBodSchG
wird ausdrücklich hingewiesen.
Nach der Räumung der temporär
eingerichteten Montage- und Lagerflächen sowie der Flächen für den Kranausleger
sind entstandene Bodenverdichtungen durch Lockerungsmaßnahmen mit geeignetem
Gerät zu beseitigen und die Böden in ihrer funktionalen Leistungsfähigkeit
wieder-herzustellen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben der DIN 19731 zu
beachten. Hilfestellungen zum umweltgerechten Umgang mit Boden sind im
Leitfaden zur Bodenkundlichen Baubegleitung des Bundesverbandes Boden zu
finden.
Bei weiteren Fragen zum vorsorgenden
Bodenschutz wenden Sie sich bitte an Frau Peggy Bierbaß (Referat 107, Tel.
09281/1800-4724).
Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Würzburg (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde) und des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.
Beschluss:
Hinsichtlich
der Thematik „Rohstoffgeologie“ wird eine erneute Beteiligung im Verfahren
erfolgen.
Die
Hinweise bezüglich des Thema’s „Vorsorgender Bodenschutz“ werden zur Kenntnis
genommen. Die Wiederherstellung der Böden in ihren Urzustand wird ausdrücklich
in den Textlichen Festsetzungen thematisiert.