Von Seiten der
Kreisheimatpflege bestehen durchaus
Einwände zum o.g. Bebauungsplan in Bezug auf die Errichtung der zwei
Windenergieanlagen.
Im geplanten Gebiet befindet
sich in der Nachbarschaft in 4,5 km Entfernung die Wallfahrtskirche Mariae Himmelfahrt
in Fährbrück, die unter D-6-79-143-25 in der denkmalliste des Bayr. Landesamtes
für Denkmalschutz (Gemeinde Hausen b. Würzburg) eingetragen ist. Die
Wallfahrtskirche mit Klosteranlage ist in Bezug auf die Alleinlage ein weithin
sichtbares Denkmal. Sie liegt lt. dem Bayern Atlas plus 40m niedriger als die
geplanten Windkraftanlagen, so dass eine unschöne und störende Kulissenwirkung
zu befürchten ist.
Es wird daher gebeten zu
prüfen, ob nicht der Alternativstandort (WK38), genannt unter Punkt 7.4 Ihrer
Begründung westlich von Rimpar die bessere Wahl wäre.
Da sich sowohl im Bereich der Meilenhöhe als auch
westlich von Rimpar Bodendenkmäler befinden, wird bereits im Vorfeld
vorsorglich darauf hingewiesen, dass im Falle von Bodendenkmalfunden, die Verpflichtung
besteht, diese gem. Art.8 BayDSchG unverzüglich den Unteren
Denkmalschutzbehörden oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
anzuzeigen.
Ratsmitglied Wetzel weist bezüglich des vom Kreisheimatpfleger erwähnten Alternativstandortes darauf hin, dass der Rimparer Gemeinderat die Windanlage westlich von Rimpar abgelehnt habe. Die Beschlussvorlage sei nicht ganz zutreffend.
Beschluss:
Eine mögliche Betroffenheit
der Klosteranlage Fährbrück wurde in einer Visualisierung untersucht, diese
wird Bestandteil der Verfahrensunterlagen.
Für den Alternativstandort
westlich von Rimpar existieren naturschutzfachliche Bedenken.
Der Hinweis bezüglich der
Anzeigepflicht von Bodendenkmalfunden wird in die textlichen Festsetzungen
aufgenommen.