Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6

Von Seiten der Kreisheimatpflege bestehen durchaus Einwände zum o.g. Bebauungsplan in Bezug auf die Errichtung der zwei Windenergieanlagen.

Im geplanten Gebiet befindet sich in der Nachbarschaft in 4,5 km Entfernung die Wallfahrtskirche Mariae Himmelfahrt in Fährbrück, die unter D-6-79-143-25 in der denkmalliste des Bayr. Landesamtes für Denkmalschutz (Gemeinde Hausen b. Würzburg) eingetragen ist. Die Wallfahrtskirche mit Klosteranlage ist in Bezug auf die Alleinlage ein weithin sichtbares Denkmal. Sie liegt lt. dem Bayern Atlas plus 40m niedriger als die geplanten Windkraftanlagen, so dass eine unschöne und störende Kulissenwirkung zu befürchten ist.

 

Es wird daher gebeten zu prüfen, ob nicht der Alternativstandort (WK38), genannt unter Punkt 7.4 Ihrer Begründung westlich von Rimpar die bessere Wahl wäre.

 

Da sich sowohl im Bereich der Meilenhöhe als auch westlich von Rimpar Bodendenkmäler befinden, wird bereits im Vorfeld vorsorglich darauf hingewiesen, dass im Falle von Bodendenkmalfunden, die Verpflichtung besteht, diese gem. Art.8 BayDSchG unverzüglich den Unteren Denkmalschutzbehörden oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen.

 

Ratsmitglied Wetzel weist bezüglich des vom Kreisheimatpfleger erwähnten Alternativstandortes darauf hin, dass der Rimparer Gemeinderat die Windanlage westlich von Rimpar abgelehnt habe. Die Beschlussvorlage sei nicht ganz zutreffend.


Beschluss:

 

Eine mögliche Betroffenheit der Klosteranlage Fährbrück wurde in einer Visualisierung untersucht, diese wird Bestandteil der Verfahrensunterlagen.

Für den Alternativstandort westlich von Rimpar existieren naturschutzfachliche Bedenken.

 

Der Hinweis bezüglich der Anzeigepflicht von Bodendenkmalfunden wird in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.