Es geht um die Aufstellung von Windkrafträdern mit
Bebauungsplan „Windkraft Meilenhöhe Gramschatz“, der die Flurstücke 176 bis
179, 198 und 199 sowie Teilbereiche der Flurstücke 171 bis 174, 185 und 195 bis
197 der Gemarkung Gramschatz umfasst.
Im Vorfeld
habe ich für die Planung der WKA auf der Meilenhöhe Gramschatz die Flurstücke
überprüft. Die geplanten Windkrafträder werden demnach in einer
Mindestentfernung von über 1.000 m zum nächsten Funksendemast der DFMG
entstehen. Es konnte in diesem Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden
Daten keine Beeinträchtigung von bestehenden Funk- oder Richtfunkstrecken
seitens der DFMG erkannt werden.
Nachdem uns
nicht alle Wegeführungen der Funkfelder vorliegen, erhalten Sie mit u.a. Mail
auch den Hinweis der Deutschen Telekom Technik, sich auch mit der Ericsson
Services GmbH in Verbindung zu setzen.
Darüber
hinaus ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zuständige Behörde, die über eine
vollständige Übersicht aller in Deutschland genehmigten Funkfelder verfügt. Nur
die Beteiligung der Bundesnetzagentur in der Planungsphase stellt sicher, dass
alle Funkfelder berücksichtigt werden.
Die
Bundesnetzagentur liefert nach Nennung des Untersuchungsgebietes eine Liste mit
den Namen von Richtfunkbetreibern, deren Funkfelder das Untersuchungsgebiet
kreuzen. Über die genaue Wegeführung der Funkfelder gibt die Bundesnetzagentur
keine Auskunft, hier muss jeder Betreiber einzeln kontaktiert werden. Weitere
Details finden Sie auf der Homepage der BNetzA: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1421/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/Richtfunk/Bauplanungen/Bauplanungen-node.html
Vielen Dank für die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange. Unsererseits haben wir demnach keine Einwendungen zur Realisierung der geplanten Windkraftanlagen auf der Meilenhöhe Gramschatz.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.