Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Es geht um die Aufstellung von Windkrafträdern mit Bebauungsplan „Windkraft Meilenhöhe Gramschatz“, der die Flurstücke 176 bis 179, 198 und 199 sowie Teilbereiche der Flurstücke 171 bis 174, 185 und 195 bis 197 der Gemarkung Gramschatz umfasst.

 

Im Vorfeld habe ich für die Planung der WKA auf der Meilenhöhe Gramschatz die Flurstücke überprüft. Die geplanten Windkrafträder werden demnach in einer Mindestentfernung von über 1.000 m zum nächsten Funksendemast der DFMG entstehen. Es konnte in diesem Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Daten keine Beeinträchtigung von bestehenden Funk- oder Richtfunkstrecken seitens der DFMG erkannt werden.

 

Nachdem uns nicht alle Wegeführungen der Funkfelder vorliegen, erhalten Sie mit u.a. Mail auch den Hinweis der Deutschen Telekom Technik, sich auch mit der Ericsson Services GmbH in Verbindung zu setzen.

 

Darüber hinaus ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zuständige Behörde, die über eine vollständige Übersicht aller in Deutschland genehmigten Funkfelder verfügt. Nur die Beteiligung der Bundesnetzagentur in der Planungsphase stellt sicher, dass alle Funkfelder berücksichtigt werden.

Die Bundesnetzagentur liefert nach Nennung des Untersuchungsgebietes eine Liste mit den Namen von Richtfunkbetreibern, deren Funkfelder das Untersuchungsgebiet kreuzen. Über die genaue Wegeführung der Funkfelder gibt die Bundesnetzagentur keine Auskunft, hier muss jeder Betreiber einzeln kontaktiert werden. Weitere Details finden Sie auf der Homepage der BNetzA: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1421/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/Richtfunk/Bauplanungen/Bauplanungen-node.html

 

Vielen Dank für die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange. Unsererseits haben wir demnach keine Einwendungen zur Realisierung der geplanten Windkraftanlagen auf der Meilenhöhe Gramschatz.


Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.