Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6

Die Stadt Arnstein lehnt die Ausweisung einer Fläche zur Errichtung der geplanten Windenergieanlagen auf der Meilenhöhe, Gemarkung Gramschatz aus Gründen des Landschaftsschutzes und des Artenschutzes ab. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Einzelstandorte von Windenergieanlagen werden durch die Lage in einem stark einsichtigen Raum und durch die Loslösung von anderen bestehenden bzw. verwirklichbaren Konzentrationsflächen durch den Stadtrat als extrem hoch eingeschätzt.

Gleiches gilt für die Auswirkungen auf den Artenschutz, insbesondere im Hinblick auf die genannten Greifvogelarten.

Bezüglich der Auswirkungen im Hinblick auf den Lärmschutz und den Schattenwurf fordert die Stadt Arnstein eine eindeutige und rechnerisch nachvollziehbare Darstellung der Auswirkung, um die konkret zu erwartenden Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Bevölkerung, insbesondere für den Stadtteil Binsbach, abschätzen zu können. Es muss deutlich zu erkennen sein, ob und in welchem Umfang Auswirkungen auf die örtliche Bevölkerung zu erwarten sind, bzw. wie und in welchem Umfang die Immissionsrichtwerte eingehalten oder über- bzw. unterschritten werden. Die vorliegenden pauschalen und nicht konkret nachvollziehbaren

Aussagen in der Begründung des Bebauungsplanes, wonach die Richtwerte eingehalten werden, werden von der Stadt Arnstein als nicht ausreichend angesehen.

 

Anlage zur Stellungnahme:

 

 

Landschaftsbild

 

Der Stadtrat der Stadt Arnstein stellt fest, dass es sich beim Bebauungsplan "Windkraft Meilenhöhe Gramschatz" um einen Bebauungsplan für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen mit einer maximal zulässigen Gesamthöhe von 221 m handelt. Es wird davon ausgegangen, dass dies auch der Höhe der konkret beabsichtigten Windenergieanlagen entspricht. Gemäß Aussagen des Bebauungsplanes liegt eine Unterschreitung des nach Art. 82 BayBO vorgesehenen Mindestabstandes der 10 - fachen Höhe der Windenergieanlagen zur nächsten Wohnbaufläche vor. Durch die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes wird eine Unterschreitung dieser Abstandsvorgaben ermöglicht, da die erforderlichen Abstände in diesem Fall auf immissionsschutzrechtlichen Vorgaben basieren. Der überwiegende Bereich der betroffenen Vorrangflächen für die Windenergie im Regionalplan, auf der die vorliegende Planung aufbaut, befindet sich auf der Gemarkung der Stadt Arnstein. Von Seiten der Stadt Arnstein wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich der Vorrangfläche auf der Gemarkung Arnstein ausgeschlossen.

Dies wurde bereits mehrfach durch die Stadt Arnstein im Rahmen der Aufstellung des Regionalplanes zur Stellungnahme gebracht. Grund hierfür ist insbesondere die Rücksichtnahme auf die Belange der Bürger des Stadtteiles Binsbach. Es ist somit in diesem Bereich nur die Errichtung der beiden im vorliegenden Bebauungsplan behandelten Windenergieanlagen auf der Gemarkung Gramschatz anzunehmen. Hierdurch würde ein auch nach den Grundsatzzielen des Regionalplanes ausdrücklich abgelehnter Einzelstandort für die Windenergieanlagen in exponierter Lage, der sowohl von Seiten des Stadtteiles Binsbach als auch von Seiten des Gemeindeteiles Gramschatz vollständig und unabgeschirmt sichtbar ist, entstehen.

Dies ist ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild und aus Sicht der Stadt Arnstein ein Widerspruch zu den Zielen der Regionalplanung. Die angestrebte Entwicklung einer Konzentrationsfläche in diesem Bereich ist nicht möglich.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Forderungen der Bürger des Stadtteiles Binsbach verwiesen, die sich ebenfalls bereits seit geraumer Zeit gegen eine Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Bereich ausgesprochen haben. Diese Bürger werden auch weiterhin anstreben eine Errichtung von Windenergieanagen an dieser Stelle aufgrund der ihnen drohenden Beeinträchtigungen nicht zu Stande kommen zu lassen.

 

Schattenwurf

 

Gemäß Angaben der Begründung (S. 15) zum Bebauungsplan wurde in der Ermittlung der Schatteneinwirkung durch die Windenergieanlagen festgestellt, dass sowohl für Binsbach als auch für Gramschatz mit Schatteneinwirkungen zu rechnen ist, die sich jedoch unterhalb der zulässigen Schwellengrenzen befinden und somit hinzunehmen wären.

Die Darstellung in der Begründung Seite 15 zum Bebauungsplan ist aufgrund der Auflösung und des Maßstabs der Grafik nur von eingeschränkter Aussagekraft. Gleichzeitig dokumentiert die Festsetzung 2.11 die Auflage für die Errichtung der Anlagen, wonach die Anlagen mit einer Schattenabschaltautomatik auszustatten sind, um so die Einhaltung der schattenwurftechnischen Anforderungen gewährleisten zu können.

Dies steht im Widerspruch zu den Aussagen der Begründung, wonach eine Überschreitung der schattenwurftechnischen Anforderungen nicht bestehen würde. Aufgrund dieses Widerspruches fordert der Stadtrat, die genannte Berechnung der Schatteneinwirkung nochmals kritisch zu überprüfen und deren Ergebnisse in Form einer entsprechenden Studie zum Bebauungsplan, im Zuge des weiteren Verfahrens öffentlich darzulegen, um das Zustandekommen der Ergebnisse nachvollziehen zu können.

 

Schallschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass in der Begründung des Bebauungsplanes zum Bereich Lärmschutz lediglich die pauschale Aussage vorliegt, dass die schalltechnischen Anforderungen für die geplanten Windenergieanlagen eingehalten werden. Ein Nachvollziehen des Zustandekommens dieser Aussage, die auf Seite 16 der Begründung graphisch aufbereitet wurde, ist nicht möglich. Die Stadt Arnstein fordert daher eine konkrete Aussage über die zu erwartenden Immissionen an den nächstgelegenen relevanten Gebäuden und Einrichtungen im Stadtteil Binsbach. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei der nächstgelegene Bebauung um Wohnbaustrukturen handelt, die entsprechend mit niedrigeren Immissionsrichtwerten anzusetzen sind.

 

Artenschutz

 

Die Stadt Arnstein hat bereits im Rahmen der Änderung des Regionalplanes darauf hingewiesen, dass nach ihrer Ansicht der Planungsbereich eine wichtige Querungsverbindung zwischen dem FFH - Gebiet "Gramschatzer Wald" und den südöstlich bzw. östlich gelegenen Waldflächen darstellt. Dies wird auch von Seiten des Bund Naturschutz so gesehen, der für diesen Bereich einen Biotopverbund angeregt hatte. Durch die Feststellung im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, wonach sogar im Nahbereich der geplanten Standorte mehrere kollisionsgefährdete und nach Art. 1 der Vogelschutz- Richtlinie besonders geschützte Greifvogelarten (Wespenbussard und Wiesenweihe) angetroffen wurden, sieht sich die Stadt Arnstein in ihrer damaligen Stellungnahme zur Regionalplanänderung bestätigt.

Leider wird bezüglich der genauen Flugbewegungen nur auf die Aussagen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Büros Kaminsky von 2016 verwiesen, die hier nicht Bestandteil der Bebauungsplanunterlagen sind und daher nicht eingesehen werden konnten. Da die geplante Ausweisungsfläche direkt an die Gemarkungsgrenze der Stadt Arnstein angrenzt, besitzt die Maßnahme auch Auswirkungen auf die Tierwelt in der Gemarkung der Stadt Arnstein. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit der Stadt Arnstein ist anzunehmen. Die Belange der Stadt Arnstein sind somit berührt.

 

Zusammenfassung

 

Die Stadt Amstein lehnt die Ausweisung einer Fläche zur Errichtung der geplanten Windenergieanlagen auf der Meilenhöhe, Gemarkung Gramschatz aus Gründen des Landschaftsschutzes und des Artenschutzes ab. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Einzelstandorte von Windenergieanlagen werden durch die Lage in einem stark einsichtigen Raum und durch die Loslösung von anderen bestehenden bzw. verwirklichbaren Konzentrationsflächen durch den Stadtrat als extrem hoch eingeschätzt. Gleiches gilt für die Auswirkungen auf den Artenschutz, insbesondere im Hinblick auf die genannten Greifvogelarten.

Bezüglich der Auswirkungen im Hinblick auf den Lärmschutz und den Schattenwurf fordert die Stadt Amstein eine eindeutige und rechnerisch nachvollziehbare Darstellung der Auswirkung, um die konkret zu erwartenden Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Bevölkerung, insbesondere für den Stadtteil Binsbach, abschätzen zu können. Es muss deutlich zu erkennen sein, ob und in welchem Umfang Auswirkungen auf die örtliche Bevölkerung zu erwarten sind, bzw. wie und in welchem Umfang die Immissionsrichtwerte eingehalten oder über- bzw. unterschritten werden. Die vorliegenden pauschalen und nicht konkret nachvollziehbaren Aussagen in der Begründung des Bebauungsplanes, wonach die Richtwerte eingehalten werden, werden von der Stadt Arnstein als nicht ausreichend angesehen.

 

Ratsmitglied Dernbach ist froh, in Bayern zu wohnen – in Baden-Württemberg hätte man Windräder 700 m vor dem Haus.


Beschluss:

 

Im verbindlichen Regionalplan ist das Vorranggebiet WK 5 enthalten, daher entspricht der Bebauungsplan den Zielen der Regionalplanung.

 

Der Stadt Arnstein werden die Schall- und Schattengutachten zur Verfügung gestellt, die Begründung zum Bebauungsplan wird um diese Gutachten ergänzt.

 

Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit wird in der saP des Büros Kaminzky ausgeschlossen.